B-Plan Winsen Nr. 33, 2. Änd. (Jugendzentrum) | 58. FNP-Änd. - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Für den Neubau des Jugendzentrums im Bereich des Minigolfplatzes am Schloßring ist eine entsprechende Baurechtschaffung erforderlich.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar: Zu den Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Hintergründe und Grundzüge der Planung
Die Stadt Winsen (Luhe) plant den Neubau des Jugendzentrums nahe des Luhe-Spielplatzes im Bereich des derzeitigen Minigolfplatzes am Schloßring. Hierfür ist die zweite Änderung des Bebauungsplanes Winsen Nr. 33 „Schloßring“ sowie die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um das entsprechende Baurecht zu schaffen.
Ursprünglich plante die Stadt Winsen (Luhe) den Neubau des Jugendzentrums im Bereich des Gehölzbestandes am Schloßring (siehe Anlage 1). Dabei handelte es sich um das Bauleitplanverfahren Winsen Nr. 17, 1. Änderung + 55. FNP-Änderung (Jugendzentrum), für das der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) am 10. Mai 2023 den Beschluss über die Verfahrenseinstellung gefasst hat. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie durch die fertiggestellten Ergebnisberichte der Gutachten erhielt die Stadt Winsen (Luhe) Stellungnahmen und Informationen, die den in Anlage 1 dargestellten Standort in Frage stellten. In diesem Zusammenhang sind das waldfachliche Gutachten, die Ergebnisse der Kartierung sowie eine schwerwiegende Stellungnahme eines Umweltverbandes zu nennen: Der Waldgutachter kommt im Rahmen seines Gutachtens zu dem Ergebnis, dass es sich beim vorhandenen Gehölzbestand um Wald im Sinne des NWaldLG handelt. Weiterhin weist der Wald mit einer Wertigkeit von 3,1 Punkten (von 4,0 möglichen Punkten) eine verhältnismäßig hohe Wertigkeit auf. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Kartierung festgestellt, dass der gesamte Gehölzbestand als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen ist. Abschließend ist zu erwähnen, dass ein Umweltverband im Rahmen seiner Stellungnahme mitteilte, dass der Wald sowohl für das Stadtklima als auch für den Arten- und Biotopschutz eine bedeutsame Funktion habe. Zusätzlich stelle der Wald einen Rückstauraum im Wasserhaushalt der Luheniederung dar. Die Stadt Winsen (Luhe) entschied sich unter Einbezug alle betroffenen Dienststellen aufgrund der zuvor genannten Erkenntnisse gegen den bisherigen Standort (Anlage 1) und lokalisierte einen Alternativstandort in der unmittelbaren Umgebung.
Für den Alternativstandort wurde ebenfalls im Verwaltungsausschuss am 10. Mai 2023 der Beschluss für eine entsprechende Änderung des an dieser Stelle rechtskräftigen Bebauungsplanes sowie für die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes gefasst: Der Geltungsbereich der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Winsen Nr. 33 „Schloßring“ und der 58. FNP-Änderung weist eine Gesamtfläche von rund 2.030 qm auf (siehe Anlagen 2 und 3). Der Geltungsbereich befindet sich westlich des Parkplatzes am Schloßring bzw. direkt am Schloßring. Im Westen wird er durch den Gummiweg begrenzt. Nördlich und südlich liegen die beiden Verbindungswege am bzw. im Geltungsbereich, die den Gummiweg mit dem Parkplatz am Schloßring bzw. den Schloßring mit dem Luhepark verbinden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Winsen (Luhe) stellt den Bereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche“ dar (siehe Anlage 3). Die Gefährdungslinie verläuft von Nordosten nach Südwesten durch den Geltungsbereich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung.
Wie eingangs erwähnt, ist innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplan Winsen Nr. 33 „Schloßring“ rechtskräftig (siehe Anlage 4). Der betroffene Bereich ist als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt.
Einen der Hauptgründe für die damalige Festlegung auf den Standort im Bereich des Gehölzbestandes am Schloßring (Anlage 1) stellte die Nähe zum Luhepark sowie zum Luhespielplatz dar: Durch das Vorhandensein des Jugendzentrums in der unmittelbaren Nähe könnte die soziale Kontrolle dort deutlich erhöht werden. Weiterhin könnte vor allem der Luhepark vom Jugendzentrum als Außenbereich genutzt werden. Weitere Gründe, wie die gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV und die Nähe zur Innenstadt, sprachen ebenfalls für diesen Standort.
Um die mit dem alten Standort verbundenen Vorteile nicht zu verlieren, versuchte die Stadt Winsen (Luhe) einen Alternativstandort in der unmittelbaren Nähe zu lokalisieren. Unter Einbezug aller betroffenen Dienststellen konnte man sich auf den Bereich des derzeitigen Minigolfplatzes bzw. Kiosks (siehe Anlage 2) einigen.
Die aktuelle Planung sieht die Realisierung eines Gebäudes mit zwei Vollgeschossen vor. Der vorhandene Kiosk würde im Zuge der Realisierung des Vorhabens zurückgebaut und in abgewandelter Form (Bistro) in den Neubau des Jugendzentrums integriert werden (siehe Anlagen 5 und 6). Das Raumkonzept des Jugendzentrums wird voraussichtlich eine Fläche von 1.500 qm aufweisen. Wenige Stellplätze für Mitarbeitende werden am Gebäude nachgewiesen. Die übrigen Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Parkplatz nachgewiesen werden.
Die Stadtverwaltung sieht zahlreiche, ergänzende Nutzungen für das Jugendzentrum vor. In diesem Zusammenhang sind ein Bistro, eine Schülertafel bzw. eine Schüler- und Ferienbetreuung, Schulungen und Seminare, Musikangebote und Konzerte, ein Sportbereich und ein kultureller Bereich zu nennen. Es werden Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen (z. B. verschiedenste Aufführungen) und Tanz-/Disco-Veranstaltungen stattfinden. Es ist also von einem höheren Personenaufkommen, auch nach 22 Uhr auszugehen. Zusätzlich werden entsprechende An- und Abfahrtsverkehre erzeugt.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden ein Umweltbericht für die B-Plan-Änderung sowie die FNP-Änderung, eine schalltechnische Untersuchung sowie eine Baugrunduntersuchung beauftragt.
Planunterlagen
Anlage 1 - Alter Geltungsbereich (B-Plan Winsen Nr. 17, 1. Änd. + 55. FNP-Änd.)
Anlage 2 - Geltungsbereich B-Plan Winsen Nr. 33, 2. Änderung
Anlage 3 - Geltungsbereich 58. FNP-Änderung
Anlage 4 - Übersicht rechtskräftiger B-Plan Winsen Nr. 33 "Schloßring"
Anlage 5 - Vorentwurf Jugendzentrum - Erdgeschoss
Anlage 6 - Vorentwurf Jugendzentrum - Obergeschoss
Contact for questions
Herr Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-266
EmailOnline participation
Brainstorming
Dient dazu, dass Bürgerinnen und Bürger Kritiken, Anregungen und Hinweise zur Planung äußern können.
-
Nothing to show
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 2. Änderung (Jugendzentrum) des Bebauungsplanes Winsen Nr. 33 "Schloßring" und der 58. Änderung des Flächennutzungsplans.
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.