Erneute, verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung 54. FNP-Änderung + B-Plan Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen"
Baurechtschaffung für eine dreizügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle, einen Sportplatz sowie ein Wohnbaugebiet mit 55 Wohneinheiten.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: Cloudlink - hier klicken.
Allgemeine Informationen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Beschluss über den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf/modifizierten Aufstellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung für den Zeitraum eines Monats und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Die Behördenbeteiligung fand daraufhin vom 20.09. bis 25.10.2024 statt. In der Zeit vom 27.09. bis 28.10.2024 lagen die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwürfe öffentlich aus.
Seitens der Träger öffentlicher Belange erhielt die Stadt Winsen (Luhe) Anregungen, aus denen geringfügige Änderungen der Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwürfe resultierten. Bei den Änderungen handelt es sich um folgende:
Textliche Festsetzungen (B-Plan Stöckte Nr. 8):
- Die textliche Festsetzung 4 a) wurde um die Begrifflichkeit der „Hausgruppenscheiben“ ergänzt. Vorher war von „Hausgruppen“ die Rede. Eine Hausgruppe besteht formal aus mindestens drei Gebäuden ohne seitlichen Grenzabstand. Mit der Begrifflichkeit „Hausgruppenscheibe“ wird sprachlich klargestellt, dass bei Hausgruppen je Nutzungseinheit eine Wohneinheit zulässig ist.
- Die umweltfachlichen Festsetzungen wurden auf Grundlage der fortgeschriebenen Erschließungs- und Entwässerungsplanung angepasst.
- Die Art „Cornus sanguinea“ wurde aus Pflanzliste 1 entfernt, da sie nicht standortheimisch ist.
- Die örtlichen Bauvorschriften wurden um den Hinweis „§ 84 Abs. 3 NBauO (übertragener Wirkungskreis)“ ergänzt. Es ist nötig darzustellen, ob Regelungen der ÖBV im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis aufgestellt werden.
- Die Höhenfestsetzung unter ÖBV b) wurde dahingehend angepasst, dass die Gebäudehöhe nun eindeutig definiert ist.
- ÖBV c) Abschnitt Dachbegrünung wurde um folgenden Hinweis ergänzt: „Das Kombinieren der begrünten Dächer mit solartechnischen Anlagen (elektrisch oder thermisch) ist zulässig.“ Dadurch wird klargestellt, dass Gründächer grundsätzlich mit Solaranlagen (elektrischen und thermischen) kombinierbar sind. Auf diese Weise findet § 32a NBauO seine uneingeschränkte Anwendung.
- Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanzeichnung wurde im Grasweg um wenige Meter Richtung Osten erweitert, da der Einmündungsbereich im Rahmen des Ausbaus des Kreuzungsbereiches optimiert werden muss.
- Im Bereich der Kreisstraßenanbindung (Kreuzungsbereich Hoopter Straße/Planstraße/Grasweg) wurden die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanzeichnung an die auf der Grundlage der Stellungnahme der Abteilung Betrieb Kreisstraßen des Landkreises Harburg aktualisierten Erschließungs- und Entwässerungsplanung angepasst.
- Die Entwässerungsmulden westlich der Hoopter Straße (bisher dargestellt bzw. festgesetzt als öffentliche Grünfläche) werden in der Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanzeichnung nun als Straßenverkehrsfläche dargestellt bzw. festgesetzt, da diese ebenfalls zur Straßenanlage dazugehören. Die betroffenen öffentlichen Grünflächen wurden entsprechend eingekürzt.
- In der Bebauungsplanzeichnung wurde die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ modifiziert: Aufgrund der Aufweitung der Entwässerungsmulden zwischen den Parkplätzen, werden diese nun als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Des Weiteren ist in der Erschließungsplanung nun ein Einbahnstraßensystem im Bereich der Stellplatzanlage vorgesehen. Die Fahrzeuge fahren im Nordwesten auf die Stellplatzanlage und verlassen diese im Südosten. Die südöstliche Ausfahrt ist nun ebenfalls als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ (vorher öffentliche Grünfläche) festgesetzt.
- In der Bebauungsplanzeichnung wurde außerdem die Straßenverkehrsfläche im Bereich der Buswendeanlage Richtung Osten erweitert. Gleichzeitig konnte die öffentliche Grünfläche G8 ebenfalls in Richtung Osten erweitert werden. Das Einkürzen der öffentlichen Grünfläche G9 konnte durch das Erweitern der öffentlichen Grünfläche G8 kompensiert werden. Die Änderungen resultieren aus der Anforderung, dass im Bereich der Buswendeanlage zwei Gelenkbusse gleichzeitig halten müssen.
- Die Begründung zur 54. FNP-Änderung wurde auf Grundlage der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg um das Kapitel 6 „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB“ ergänzt.
- Die Begründung zum B-Plan Stöckte Nr. 8 wurde auf Grundlage der o. g. Änderungen der textlichen Festsetzungen angepasst.
Planzeichnungen (54. FNP-Änderung + B-Plan Stöckte Nr. 8)
Begründungen (54. FNP-Änderung + B-Plan Stöckte Nr. 8).
Aufgrund der zuvor genannten Änderungen der Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwürfe war zusätzlich eine entsprechende Anpassung der Umweltberichte sowie des grünordnerischen Fachbeitrages erforderlich: Unter anderem wurde die Bilanzierung auf Grundlage der Änderungen angepasst und die Beschreibung der Planung an verschiedenen Stellen aktualisiert.
Darüber hinaus wurde im Rahmen des Verkehrsgutachtens bisher eine 2,5-zügige Grundschule für die Untersuchungen zugrunde gelegt. Das Verkehrsgutachten wurde dahingehend aktualisiert, dass nun eine 3-zügige Grundschule betrachtet wird. Des Weiteren wurde es um die Wirkungen des Vorhabens auf den Knotenpunkt L 217 / K 1 ergänzt.
Die Erschließungs- und Entwässerungsplanung für das Plangebiet Stöckte Nr. 8 wurde auf Grundlage der Stellungnahme der Abteilung Betrieb Kreisstraßen des Landkreises Harburg angepasst.
Die Änderungen in den Unterlagen sind mit Ausnahme der Anlagen 10 und 11 für eine erneute, verkürzte und beschränkte Auslage entsprechend kenntlich gemacht (siehe Anlagen). Den übrigen Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit konnten größtenteils gefolgt werden.
Mit Hilfe des Bebauungsplanes Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" soll das Baurecht für eine dreizügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle, einen Sportplatz sowie ein Wohnbaugebiet mit etwa 55 Wohneinheiten geschaffen werden. Der Feststellungsbeschluss/Satzungsbeschluss für die 54. FNP-Änderung/den B-Plan Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" soll spätestens im Quartal 3 2025 herbeigeführt werden.
Planunterlagen
54. FNP-Änderung Planzeichnung:

B-Plan Stöckte Nr. 8 - Städtebaulicher Entwurf:

B-Plan Stöckte Nr. 8 - Planzeichnung und zugehörige Legende:


B-Plan Stöckte Nr. 8 - Textliche Festsetzungen:





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Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
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Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. des Bauleitplanverfahrens der 54. FNP-Änderung sowie des B-Plans Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" zu äußern.
Final Results
Die in diesem Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.