Frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Pattensen Nr. 12 "Allernweg" / 59. Änderung des Flächennutzungsplans
Bauleitplanverfahren für die Wohnraumschaffung im Ortsteil Pattensen der Stadt Winsen (Luhe) im Zusammenhang mit einer Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
Verfahrensstand
In der Stadt Winsen (Luhe) sowie in den Ortsteilen herrscht anhaltende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt. Mit in Kraft treten der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 01. Januar 2025 wurde Winsen (Luhe) in die Gebietskulisse des angespannten Wohnungsmarktes aufgenommen. Auf die Folgen des demografischen Wandels und die hohe Nachfrage nach Wohnraum und Bauland will die Stadt Winsen (Luhe) reagieren. Die Lage in der Metropolregion Hamburg übt hierbei zusätzlichen Druck auf den Winsener Wohnungsmarkt aus. Insbesondere in den Winsener Ortsteilen fehlt es an heterogenen Wohnraumangeboten. Da der Not an Wohnraum nicht allein durch Aufstockungen, Nachverdichtungen und Umnutzungen begegnet werden kann, soll nun mit dem Bebauungsplans Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ und der 59. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren auf die Wohnraumnachfrage reagiert werden.
Der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren erfolgte am 18.03.2021 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe). Es folgte der Beschluss zur Änderung der Verfahrensart vom formellen Verfahren zum beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB am 17.02.2022. Nach der Erklärung des § 13b BauGB für europarechtswidrig durch das Bundesverwaltungsgericht, wurde am 05.03.2024 eine erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den B-Plan Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ beschlossen, inklusive einer Anpassung des Geltungsbereichs, die sich durch die Hinzunahme angrenzender Flächen begründete. Durch die Erweiterung des Plangebiets wurde nun auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für die 59. FNP-Änderung erfolgte ebenfalls am 05.03.2024.
Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ hat bereits zu folgenden Zeitpunkten stattgefunden:
- Bürgerbeteiligungsveranstaltung: 19.09.2022
- (freiwillige) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 19.09.2022 – 04.10.2022
- (freiwillige) Frühzeitige TöB-Beteiligung: 20.09.2022 – 12.10.2022
Aufgrund des veränderten Geltungsbereichs wird die frühzeitige Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung nun wiederholt und zusammen mit der frühzeitigen Beteiligung zur 59. FNP-Änderung durchgeführt.
Beschreibung
Das Plangebiet „Allernweg“ ist am nordöstlichen Ortsrand Pattensens verortet und grenzt im Westen an das Baugebiet „Heuberg“. Im Norden und im Osten geht das Gebiet in die Feldmark über. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet durch die zukünftige Erschließungsstraße „Allernweg“ begrenzt. Diese führt im westlichen Verlauf an die Kreisstraße Blumenstraße (K8). In östliche Verlängerung wird der Allernweg zum Pattenser Bruchweg und erfüllt die Funktion eines Wirtschafts- und Erholungsweges. Der Geltungsbereich des B-Planentwurfs (Kartendienste: Planumring) umfasst eine Fläche von ca. 5,9 ha (5,3 ha Geltungsbereich 59. FNP-Änderung | Kartendienste: Sonstige Fläche). Entstehen soll ein durchmischtes Wohnquartier als allgemeines Wohngebiet mit Ein-/Zweifamilienhausbebauung sowie mit Doppelhäusern, Reihenhäusern und wenigen Mehrfamilienhäusern (2 x 4 Wohneinheiten). Insgesamt können so zwischen 48 bis max. 70 Wohneinheiten entstehen. Das Quartier soll über zwei Zugänge, die nördlich vom Allernweg abgehen, erschlossen werden. Im südöstlichen Bereich des Plangebiets werden Flächen für die Errichtung eines neuen Schmutzwasserpumpwerks vorgesehen. Die Versickerung des Oberflächenwassers soll auf den späteren Grundstücken erfolgen. Für den öffentlichen Bereich wird derzeit eine Entwässerungsplanung zusammen mit einer Erschließungsplanung durch ein externes Fachbüro erarbeitet.
Laut Flächennutzungsplan werden die überwiegenden Flächen innerhalb des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Straßenbereich des Allernwegs wird zum Teil als gemischte Baufläche und zum Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Innerhalb des Plangebiets bestehen außerdem Flächen im Bereich der Bestandsbäume und östlich der Wohnbaufläche, die als Schutzgebiet zur Pflege und Entwicklung der Landschaft gekennzeichnet sind. Die im Osten liegenden Teilflächen sind als Flächen für die Landwirtschaft und Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen. Abweichend vom Geltungsbereich des B-Plans umfasst der Geltungsbereich für die FNP-Änderung nicht den Straßenraum des Allernwegs. Im Rahmen der Änderung soll die landwirtschaftliche Fläche im östlichen Plangebiet in Wohnbaufläche überführt werden. Der Schutzstreifen zur Pflege und Entwicklung der Landschaft soll weiter nach Osten zur Grenze des Geltungsbereichs geschoben werden. Der Schutzstreifen, der die Bestandsbaumreihe umfasst, soll nicht verändert werden.
Als besonderes Merkmal des Plangebiets ist zum einen die Nähe zum Windpark Pattensen/ Scharmbeck zu nennen. Gemäß der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass) vom 20.07.2021 besteht eine harte Tabu-Zone (Anlage 2 des Erlasses), die sich aus der doppelten Höhe der Windenergieanlage (WEA) errechnet. Der im Windpark Scharmbeck verbaute WEA-Typ erreicht eine max. Nabenhöhe von 164 m. Unter Zunahme der Rotorblätter erreicht eine WEA somit max. 230 m. Die harte Tabu-Zone liegt somit bei 460 m. Weiche Tabuzonen sind nicht abschließend geregelt und bedürfen einer sorgfältigen Abwägung. Der Abstand der geplanten Siedlung zur nächstgelegenen WEA beträgt rund 1.000 Meter.
Weiterhin erstreckt sich mittig im Plangebiet eine Baumreihe in Nord-/Südausdehnung, die aus mehreren älteren und großkronigen Eichen besteht. In einem Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit der Eichen wurden insgesamt 29 Bäume untersucht und bewertet. 15 der Bäume wurden als erhaltenswürdig, 8 als bedingt erhaltenswürdig und 6 als nicht erhaltenswürdig, bzw. nicht erhaltensfähig eingestuft. Letztere sind entweder bereits abgestorben oder ihnen fehlen die notwendigen Bedingungen für eine gesunde Entwicklung. Die Bäume befinden sich in Privatbesitz. Im Bebauungsplan sollen die Bäume jedoch zum Erhalt festgesetzt und die umliegenden Privatflächen als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen werden.
Unterlagen
Die vollständigen Unterlagen können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden:
https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/ooqWgXYHJ5sfqAn
Contact for questions
Bea Westermann
GB IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171-657255
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming mit Karte
Hier können Sie Ihre Stellungnahme zum Planverfahren abgeben. Geben Sie hierbei bitte als Bezugnahme den B-Plan Pattensen Nr. 12 "Allernweg" und/oder die 59. Änderung des Flächennutzungsplans an.
Final Results
Eingehenden Stellungnahmen werden im Rahmen der Abwägung aufgenommen und bearbeitet.