Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Luhdorf Nr. 17 ´Kita-Erweiterung Kleines Feld´ und 53. FNP-Änderung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Luhdorf Nr. 17 ´Kita-Erweiterung Kleines Feld´ beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), das bestehende Kita-Gelände sowie die geplante Kita-Erweiterung bauleitplanerisch zu fassen und zu entwickeln.
Bisher befinden sich Kfz-Stellplätze nördlich der Kita entlang der Wohnstraße Kleines Feld ( > ´P´). Der Erweiterungsbau ( > roter Kreis) soll südlich der Bestandgebäude errichtet sowie die Freispielflächen sinnvoll miteinander verbunden werden ( > grüner Pfeil):
Der Hol- und Bringverkehr konzentriert sich bisher in den Wohnstraßen Kleines Feld und Wacholderweg:
Die Planung sieht vor, die Kita zukünftig vom neuen Kreisel in der Radbrucher Straße aus zu erschließen ( > grüner Kreis) und die Stellplätze weitgehend an den südlichen Gebietsrand zu verlegen ( > grünes ´P´):
Ziel ist es, eine verkehrliche Entlastung der Straßen Kleines Feld und Wacholderweg zu erreichen:
Zum weiteren Verfahren:
Contact for questions
Inga Fiss
Stadt Winsen (Luhe)
Stadtplanung und Bauordnung
Frau Inga Fiss
Schlossplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171657104
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming mit Karte
Hier können Sie Ihre Anregungen verorten.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Luhdorf Nr. 17 ´Kita-Erweiterung Kleines Feld´.
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.