Gestaltungssatzung Innenstadt - ERNEUTE formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Der MODIFIZIERTE Entwurfsbeschluss der Gestaltungssatzung wurde durch den Verwaltungsausschuss am 07.09.2023 verabschiedet und in Folge dessen für einen Monat sowohl im Rathaus als auch Online öffentlich ausgelegt.
Die Gestaltungssatzung Innenstadt für die Stadt Winsen (Luhe) wird erneut öffentlich ausgelegt.
Die Stellungnahmen seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange haben nützliche Anregungen ergeben, die nun in die Gestaltungssatzung eingearbeitet wurden. Diese Änderungen wurden im Text der Gestaltungssatzung kenntlich gemacht (rot unterlegt).
Anderungen auf folgenden Seiten der Gestaltungssatzung:
- Seite 10 - Bildunterschrift
- Seite 20 - Geltungsinhalte
- Seite 21 - Erläuterung Geltungsinhalte
- Seite 26 - Dachformen
- Seite 27 - Erläuterungen Dachformen
- Seite 42 - Bekleben von Schaufenstern
- Seite 43 - Erläuterungen Beklebung von Schaufenstern
- Seite 48 - Erläuterungen Abweichungen
Im Wesentlichen geht es um weitere Möglichkeiten von Ausnahmeregelungen sowie um die Klarstellung, wann der Bestanndsschutz erlischt und die Regelungen der Gestaltungssatzung bindent sind/werden.
Die Gestaltungssatzung wird innerhalb des nächsten Planungsausses am 14. November 2023 voraussichtlich mit der Vorlage zu einem Satzungsbeschluss behandelt. im Anschluss daran ist am 07.12.2023 der Verwaltungsausschuss und am 19.12.2023 die Ratssitzung, in der die Gestaltungssatzung ggf. als Satzung beschlossen werden kann.
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar:
https://cloud.stadt-winsen.de/s/g6AzfRsdGa7qQ5H
Eine zusammenfassende Präsentation zu den Stellungnahmen innerhalb der ersten formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange finden Sie hier:
https://cloud.stadt-winsen.de/s/GoZ9ZWBNTe87xx6
Gestaltungssatzung Innenstadt - Winsen (Luhe)
Geltungsbereich
Online participation
Brainstorming
Hier können Anregungen und Hinweise geäußert werden.
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