Konzeptentwurf für die räumliche Steuerung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen (PVAFF)
auf landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet von Winsen (Luhe)
Miteinander wird es besser
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürger(innen) die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und formellen oder informellen Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zur Planung beizutragen.
Die Erkenntnisse aus den erhaltenen Stellungnahmen werden im weiteren Verlauf dieses informellen Verfahrens abgewogen und in das Konzept eingearbeitet. Das Ergebnis wird in einem Beschlussvorschlag für die politischen Gremien sowie zur abschließenden Beschlussfindung des Stadtrates vorbereitet. Nach erfolgter Beschlussfassung wird diese im Amtsblatt und den ortsüblichen Medien (Zeitungen, Homepage der Stadt Winsen (Luhe) bekannt gemacht. Die Endfassung des Konzepts wird dann auch an dieser Stelle im Bereich ´Ergebnis´ zugänglich sein.
Das Konzept
Klimawandel, Gaskrise und Energiewende sind zu allgegenwärtigen Schlagwörtern geworden und beeinflussen zunehmend verschiedenste Lebens- und Arbeitsbereiche. Produktionsstätten für erneuerbare Energien einschließlich der hier betrachteten PV-Anlagen auf Freiflächen haben neue rechtliche Schubkraft bekommen und beschäftigen überregional und lokal Akteurinnen aus Planung, Wirtschaft und Öffentlichkeit, so auch die örtliche Stadt- und Landschaftsplanung.
Ähnlich wie andere Kommunen hat die Stadt Winsen (Luhe) darauf mit dem Entwurf eines informellen Steuerungskonzeptes für PV-Anlagen auf Freiflächen (PVAFF) reagiert, um eine ortsverträgliche Entwicklung zu gewährleisten.
Ein Link zum vollständigen Konzeptentwurf ist am Ende dieser Information aufgeführt. Nachfolgend stellen wir zunächst Hintergrundinformationen bereit und fassen im Anschluss wesentliche Fakten und Aussagen des Konzeptentwurfs für Sie zusammen.
Planungsanlass - warum ein PVAFF-Konzept?
Sonne JETZT – eine Herleitung
Durch Gesetzesänderungen auf Bundes-, Landes und Regionalebene sind in der laufenden Legislatur die Belange der solaren Stromerzeugung als ein zentraler Baustein der Erneuerbaren Energien (EE) in der raumplanerischen Abwägung deutlich gestärkt worden.
Die Neuerungen verfolgen dabei u. a. das 2022 von den G-7-Ländern vereinbarte Ziel, bis zum Jahr 2035 einen nahezu klimaneutralen Stromsektor zu erreichen. Diesen Zeithorizont hatte im Mai 2021 z. B. die Internationale Energieagentur (IEA) für den Kreis der Industriestaaten ausgegeben, um das 1,5-Grad-Ziel noch einzuhalten zu können [1].
Der enge Zeitrahmen erfordert es dabei, das breite PV-Anwendungsspektrum mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen weiter zu erproben und gezielt zu fördern, statt noch nicht optimierte Lösungen auszuklammern. Demgemäß stärkt die aktuelle Gesetzgebung sowohl die raumbedeutsamen Freiflächenanlagen (PVAFF) wie auch integrierte Lösungen. Letztere ermöglichen eine Doppelnutzung bereits bewirtschafteter, versiegelter oder überbauter Flächen, z. B. in Form von Agri- und Floating-PV, PV auf Moor- und Agrarruheflächen oder als Hülle von Gebäuden, Parkplätzen, Verkehrswegen und Fahrzeugen. So können Flächenverbrauch und damit verbundene Zielkonflikte, die durch den stetigen Zubau an solarer Stromproduktion zunehmen, begrenzt werden.
Die Energiewende bereits bis 2035 weitgehend umzusetzen, bedeutet für den deutschen PV-Sektor, den jährlichen Zubau innerhalb kurzer Zeit mehr als zu verdreifachen, um die jährliche Leistung von derzeit 66,5 Gigawatt peak (GWp) auf 215 GWp bis 2030 und 400 GWp bis zum Jahr 2040 zu steigern (s. PV-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz [2]). Der angestrebte Zubau soll daher sowohl auf die wirtschaftlicheren, jedoch raumbedeutsamen PVAFF als auch auf die flächensparenden, jedoch derzeit noch aufwändigeren integrierten Lösungen verteilt werden.
Der Bund skizziert dabei eine hälftige Verteilung, während im stark agrargeprägten Niedersachsen gemäß niedersächsischem Klimagesetz (NKLimaG) ein Verhältnis von PVAFF zu integrierten Lösungen von 1:3 angestrebt wird. Dies wird neben dem Flächensparzwang mit dem erheblichen und bislang nur ansatzweise ausgeschöpften Potenzial integrierter Lösungen begründet (s. z. B. Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) ´Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie´, Okt. 2022, S. 5 [3]).
Je nach Studie werden z. B. für Dachflächen technische Potenziale von rund 300 bis 1.150, für Fassaden von rund 320 bis 440 sowie für Parkplatzflächen von rund 60 GW genannt – also in Summe weit mehr als ausreichend, um das bundesweite Ausbauziel von 400 GW im Jahr 2040 zu erreichen.
PV-Zubau – gesteuert und verträglich
Die Stadt Winsen (Luhe) bekennt sich zu dem von der niedersächsischen Landesregierung ausgegebenen räumlichen Ziel, in dessen Umfang Flächen für PVAFF bereitgestellt werden sollen. Nach Novellierung des NKLimaG wird dieses voraussichtlich von 0,47 auf 0,5 % angehoben und beläuft sich damit für Winsen (Luhe) auf rund 55 ha.
Gleichzeitig wird auch in Winsen (Luhe) als Teil der Metropolregion Hamburg deutlich, dass durch die rechtliche Stärkung der EE bereits bestehende Flächenkonkurrenzen weiter zunehmen. Es ergeben sich Zielkonflikte nicht nur zwischen EE und konkurrierenden nicht originär ´grünen´ Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft. Vielmehr zeichnen sich zunehmend auch Konflikte mit den klassisch ´grünen´ Belangen wie Naturschutz und Landschaftspflege ab, für die unter 1.4 sowie im zweiten Abschnitt Lösungsansätze formuliert werden.
Gestalterische Grundsätze der Stadt- und Landschaftsentwicklung
In Anlehnung u. a. an die niedersächsische Arbeitshilfe für Solarplanung [4] werden im Winsener PV-Konzeptentwurf (neben den oben genannten Ausschlussflächen) Restriktions- und schließlich Gunstflächen aufgeführt. So sollen PVAFF-Vorhaben vorrangig auf die dafür am Besten geeigneten Flächen gelenkt und weniger geeignete Flächen für passendere Nutzungen freigehalten werden (z. B. für Landwirtschaft, Wohn- und Gewerbeentwicklung oder funktionellen Landschaftsschutz).
Weitere städtebauliche Zielvorstellungen wurden in Form von FNP-Darstellungen, Abstandsmaßen zu Wohnbau- oder Gewerbeflächen oder der Freihaltung von landwirtschaftlich besonders hochwertigen Flächen formuliert. Dies empfiehlt sich für die Stadt Winsen (Luhe) aufgrund ihrer Lage innerhalb des Ballungsraumes der Stadt Hamburg in besonderem Maße.
Die im Jahresverlauf zugunsten PV veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen legen nahe, dass sich im Rechtsfall die städtebaulichen Zielsetzungen gegebenenfalls nicht durchgängig durchsetzen werden. Gleichwohl ist eine qualifizierte Priorisierung der Flächen sinnvoll, beispielsweise, um bei der Antragsprüfung von PV-Vorhaben die beabsichtigte Stadtentwicklung berücksichtigen zu können.
Im Falle der Stadt Winsen (Luhe) zeigt das PV-Konzept zudem, dass das rechtlich zwar nicht bindende, klimapolitisch jedoch nachvollziehbare niedersächsische Flächenziel in den nunmehr privilegierten Bereichen entlang von Hauptverkehrs-Trassen bereits deutlich übererfüllt werden kann. Dies bietet dort Argumentationshilfen, wo PVAFF von anderweitig benötigten und somit umstrittenen Standorten möglichst ferngehalten werden sollen.
Bezogen auf eine naturverträgliche Ausgestaltung des PV-Zubaus werden Zielvorstellungen formuliert, die beispielsweise
● die optische Beeinträchtigung der Landschaft minimieren oder
● die Natur- und Artenschutzverträglichkeit gewährleisten, z. B. in Form
- eines naturfachlichen Pflegekonzeptes,
- einer natur- und artenschutzgerechten Einfriedung und Aufständerung,
- des Verzichts auf chemische Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel (inkl. Gülle),
- der Errichtung von Wildkorridoren und
- der Durchführung geeigneter und möglichst standortgebundener Kompensationsmaßnahmen
Die verbindliche Vereinbarung und Umsetzung solcher Vorgaben soll sowohl an privilegierten Standorten wie insbesondere auch an im Einzelfall geeigneten Außenbereichsstandorten außerhalb der privilegierten Zonen verfolgt werden. In letzteren Bereichen lässt sich aufgrund des regelhaften Planerfordernisses die raum- und naturverträgliche Ausgestaltung der Anlagen in Form von städtebaulichen Verträgen oder vorhabenbezogenen Bebauungsplänen rechtlich absichern.
[1] https://www.iea.org/reports/net-zero-by-2050, Stand 20.09.2023
[2] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf? __blob=publicationFile&v=4#:~:text=Es%20soll%20daher%20klargestellt%20werden,Anlagen%20in%20Industriegebieten%20zul%C3%A4ssig%20sind, Stand 20.09.2023
[3] https://www.bfn.de/sites/default/files/2022-10/2022-eckpunkte-fuer-einen-naturvertraeglichen-ausbau-der-solarenergie-bfn.pdf, Stand 20.09.2023
[4] https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/arbeitshilfen/arbeitshilfe-zur-planung-von-freiflachen-photovoltaikanlagen-in-niedersachsen-216732.html, Okt. 2022, Stand 20.09.2023
Hier wesentliche Fakten und Aussagen des Konzeptentwurfs:
Hier der Link zum vollständigen Konzeptentwurf.
Contact for questions
Inga Fiss
GB4 - Stadtplanung
und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171657104
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier können Anregungen und Hinweise geäußert werden.
Final Results
Der Umgang mit den Anregungen, die der Stadt Winsen (Luhe) während der Beteiligung der Öffentlichkeit (bis 15.12.2023) und der Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange (bis 28.11.2023) zugegangen sind, ist der Abwägungstabelle zu entnehmen (Cloud-Link siehe unten).
Der Beschluss des überarbeiteten Konzepts ist durch den Planungsausschuss (29.02.2024) und den Verwaltungsrat (05.03.2024) der Stadt Winsen (Luhe) empfohlen worden. Dem städtischen Rat liegt das Konzept für seine Sitzung am 14.03.2024 zur abschließenen Beratung vor.
Das überarbeitete Konzept ist einschließlich der Übersichtskarte, der Abwägungstabelle sowie einer Darstellungen der im Konzept vorgenommenen Änderungen über den folgenden Link einsehbar: