Lärmaktionsplan der 4. Stufe
Schaffung formeller Voraussetzungen zur Erlangung lärmmindernder Straßenbeläge bzw. Vorlage verkehrsbehördlicher Anordnungen für Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen zur Begrenzung des Fahrttempos auf 30 km/h
Planungsanlass
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR) ist die Stadt Winsen veranlasst, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Der LAP ist ein Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete innerhalb eines Gemeindegebietes zu formulieren.
Laut EU-Vorgabe handelt es sich - nach Vorlage der Vorgänger-LAP der 3. Stufe 2022 - jetzt um den LAP der 4. Stufe. Mit der Aufstellung des LAP der 4. Stufe beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), für die Anlieger bestimmter Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen den Verkehrslärm mit bestimmten Maßnahmen zu vermindern.
Vorgesehenes Planverfahren
Vergleichbar mit einem üblichen Bauleitplanverfahren; es findet die öffentliche Auslegung der Planunterlagen bis zum 04.11.2024 statt. Sofern Sie zum LAP Stellung nehmen, werden Sie gebeten, Ihre Emails oder sonstigen Mitteilungen unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Wohnadresse abzugeben. Ansonsten können Ihnen die dazu gehörigen Abwägungen später nicht als Antwort darauf zugestellt werden.
Bisheriger Verlauf der Planung
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in einer Veranstaltung am 04.12.2023 statt; darüber hinaus konnten interessierte Bürger Anregungen und Bedenken zur aktuellen Lärmsituation bis Mitte Januar 2024 auf der Website mitteilen.
Maßgabe der aktuellen Planung
Es sollen für Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen in Winsen Luhe) mit Lärmpegeln oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (65/55 db(A) tags/nachts) lärmmindernde Straßenbeläge bzw. tageszeitlich begrenzte Tempo-Limits von 30 km/h ermöglicht werden.
Besonderheiten in diesem Verfahren
Liegt der vom Stadtrat beschlossene LAP der 4. Stufe vor, ist eine unabdingbare formelle Voraussetzung für das spätere städtische Verwaltungshandeln erfüllt: Die Stadt kann dann behördliche Schritte zur Erlangung lärmmindernder Straßenbeläge bzw. zu Tempolimits für festgelegte Tageszeiten auf bestimmten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen in Winsen (Luhe) durchführen.
Die vollständigen Unterlagen können über die Website der Stadt Winsen (Luhe) eingesehen werden. Alternativ sind die Planunterlagen unter der Website https://winsen-gegen-laerm.de/ einsehbar.
Contact for questions
Peter-Max Möller
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171-657176
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier können Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Anregungen eingeben.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der ergänzenden Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Inhalte des LAP der 4. Stufe.
Mit den hier vorliegenden Informationen wird der Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. In-wieweit Ihre angeführten Gesichtspunkte im Rahmen der Abwägung verschiedener Belange aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem gegebenenfalls überarbeiteten Entwurf für den LAP der 4. Stufe entnehmen.