Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan Winsen Nr. 36 C "Winsener Wiesen Nordwest"
Baurechtschaffung für ein Wohnbaugebiet mit ca. 270 - 304 Wohneinheiten.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: Cloudlink - hier klicken.
Allgemeine Informationen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 dieAufstellungsbeschlüsse für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winsen(Luhe) sowie für den Bebauungsplan Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“ mitörtlichen Bauvorschriften gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 16.05.2024 in der Hanseschule Winsen (Luhe) statt und die frühzeitige TÖB-Beteiligung wurde im Zeitraum vom 03.04.2024 bis 06.05.2024 durchgeführt. Inhaltlich wurde der aktuelle Sachstand der Planungsarbeiten in der PlaA-Sitzung am 11.11.2025 detailliert vorgestellt. Es wurdenhierbei auch wesentliche Vorgaben insbesondere für den B-Plan formuliert und im VA am 04.12.2025 beschlossen.
In der Zwischenzeit hat sich der Geltungsbereich des B-Plans geringfügig verändert. Das veranlasst einen modifizierten Aufstellungsbeschluss für dieses Planwerk. Für die Aufstellung des B-Planes ist parallel eine Änderung des FNP inklusive Umweltberichterforderlich, da eine vor Jahrzehnten theoretisch angedachte Kleingartenanlage zugunsten von Grün- und Wohnbaulandflächen im FNP entfallen soll.
Im Vorfeld der konkreten Planung für den B-Plan sind zahlreiche Untersuchungen und Überlegungen angestellt worden. So wurden Flora und Fauna im Plangebiet erhoben und bewertet. Des Weiteren wurde der Baugrund näher untersucht. Aus dem Funktionskonzept für das Plangebiet leiteten sich ein Verkehrs- sowie ein Lärmgutachten ab.
Wie bekannt, soll mit Hilfe des Bebauungsplanes Winsen Nr. 36 C „Winsener Wiesen Nordwest“ das Baurecht für ein Wohnbaugebiet mit voraussichtlich 270-304 Wohneinheiten für Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser sowie Doppel- und Einfamilienhäuser geschaffen werden. Die Planungen waren gemäß zahlreicher Anregungen der Öffentlichkeit und weiteren politischen Vorgaben überarbeitet und insbesondere hinsichtlich Wohntypologien, städtebaulicher Dichte und verkehrlicher Organisation angepasst worden. Hierbei wird ein größerer Anteil als bisher von Reihenhäusern (Hausgruppen) gestellt. Für manche Teilgebiete sind sowohl Geschosswohnungsbau als auch Hausgruppen möglich, um die Planung möglichst flexibel auszugestalten.
Die Fachgutachten und eine politische Vorentscheidung führten u.a. zu einer klaren Festlegung auf die äußere Erschließung über die Astrid-Lindgren-Straße ohne Durchbindung der individualisierten Kfz-Verkehre zur Hoopter Straße. Entsprechend ausgenommen davon sind eine Buslinie für den öffentlichen Nahverkehr sowie Ver- und Entsorgungsverkehre. Für die innere verkehrliche Erschließung sind eine Tempo-30-Zone im Bereich der Haupterschließungsstraße (Planstraße A) und verkehrsberuhigte Bereiche mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit in den anderen Planstraßen vorgesehen.
Aus der Erschließungs- und Entwässerungsplanung lassen sich Anhalte für die Festsetzungen zur Aufhöhung der privaten Baugrundstücke ableiten. Das Entwässerungskonzept für das Neubaugebiet setzt auf das Schwammstadt-Prinzip, welches eine vollständige Regenwasserverbringung innerhalb des Plangebietes ermöglicht. Die vorbereitete Erschließungs- und Entwässerungsplanung sieht hierzu für die öffentlichen Flächen Versickerungskapazitäten für ein 100-jähriges Starkregenereignis vor. Das Oberflächenwasser der privaten Baugrundstücke muss vollständig auf diesen zur Versickerung gebracht werden. Hierzu dürfen zur Wahrung des erforderlichen Grundwasserflurabstandes ausschließlich Gründachflächen, flächige Entwässerungsmulden oder Anlagen zur Brauchwassernutzung hergestellt werden.
Die vorliegenden Planungsunterlagen stellen sich als ausgewogenes und fachlich ausgereiftes Ergebnis einer länger andauernden Erstellungsphase dar. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge und gemäß städtebaulichem Vertrag aus 2023 sollen 25 % der Geschosswohnungen als öffentlich geförderter Wohnraum entstehen. Eine Ergänzung zum Städtebaulichen Vertrag soll nach Abschluss der anstehenden Beteiligung der Öffentlichkeit und TÖB die bestehenden Regelungen präzisieren und weitere Regelungen zur Umsetzung des Bebauungsplans treffen. Hierzu gehören neben der absoluten Zahl der zur erstellenden öffentlich geförderten Wohnungen, die Gesamtzahl der entstehenden Wohneinheiten, Regelungen zur Erschließung und zu den Ersatzmaßnahmenaußerhalb des Plangebietes. Zu letzteren ist ein Plan der Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt.
Planunterlagen
B-Plan Winsen Nr. 36 C "Winsener Wiesen Nordwest" - Planzeichnung:


B-Plan Winsen Nr. 36 C "Winsener Wiesen Nordwest" - Textliche Festsetzungen:











Umweltbezogene Informationen
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:
- Umweltbericht inklusive Anhang (als Teil der Begründung)
- Bestandserfassungen und Artenschutzuntersuchung eines Wohngebietes in Winsen, Dipl.-Biologe Karsten Lutz, Hamburg, 02.04.2024
- Baugrunderkundung im B-Plangebiet Nr. 36c, Winsener Wiesen Nord-West, Büro für Bodenprüfung GmbH, Lüneburg, 31.01.2023
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 36c, Bonk Maire Hoppmann PartGmbB, Garbsen, 28.07.2025
- Verkehrsuntersuchung Wohngebiet Winsener Wiesen in Winsen (Luhe), PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover, 18.12.2025
- Plan-Band Erschließung zur Erschließungs- und Oberflächentwässerungsplanung zum Bebauungsplan Nr. 36c; Ingenieurgesellschaft Stüvel, Seevetal, Januar 2026
Nachfolgend aufgeführte Behörden, Institutionen und Verbände sowie mehrere oder einzelne Privatpersonen haben eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen abgegeben:
7. Stellungnahme des Landkreises Harburg vom 06.05.2024
8. Archäologisches Museum Hamburg vom 16.04.2024
9. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 18.04.2024
10. Sammelschreiben mehrerer Bürger vom 20.03.2024
11. Protokoll der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für Plangebiet vom 16.05.2024
- Schreiben eines Bürgers zur Regenwasserabflussthematik vom 26.05.2024
- Schreiben eines Bürgers zur Grundwasserthematik vom 24.06.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar. Sie befinden sich in den mit ausliegenden Unterlagen (1) bis (13):
- Aus dem Umweltbericht (1)
1. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Beschreibung des Biotoptypenbestands im Geltungsbereich mit intensiv genutzten, wenig strukturierten Ackerflächen, einer Baumhecke am Mittelster Weg und einer Ruderalflur mit Baumhecke im Süden sowie Gräben im direkten Umfeld des Plangebiets. Angaben zu den vorkommenden Brutvogelarten der Säume und Amphibien sowie den potenziell vorkommenden Fledermausarten. Darstellung der Auswirkungen der Planung auf Tiere der offenen Feldflur sowie der Inanspruchnahme von Biotoptypen.
2. Angaben zum Schutzgut Boden
Beschreibung des vorliegenden Bodens mit fluviatilen Sanden und Marschböden unter dem Einfluss des hoch anstehenden Grundwassers. Angaben zu den Auswirkungen der Planung durch Überformung des Bodens in Form von Aufschüttung und Versiegelung mit Beeinträchtigung der Bodenfunktionen.
3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Beschreibung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzfläche und der Mehrversiegelung.
4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Beschreibung des hoch anstehenden Grundwassers sowie der Gräben im Umfeld, Aussagen zur geplanten Oberflächenentwässerung in Form von Versickerung.
5. Angaben zum Schutzgut Klima/Luft
Aussagen zu den Auswirkungen auf das Kleinklima durch das Planvorhaben.
6. Angaben zum Schutzgut Landschaft
Beschreibung des Landschaftsbildes innerhalb eines von intensiver Landwirtschaft geprägten Raumes mit weiten Sichtbeziehungen, Angaben zu den Auswirkungen der Planung auf die Landschaft aufgrund der exponierten Lage am Ortsrand. Beschreibung der Notwendigkeit einer landschaftlichen Eingrünung.
7. Angaben zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Angaben zu der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehrslärm der vorhandenen und geplanten Erschließungsstraßen sowie den südlich verlaufenden Gehrdener Deich. Aussagen zum nicht gegebenen Erfordernis für Maßnahmen zur Minderung der Verkehrslärmimmissionen im Verlauf der Bebauung entlang vorhandener Erschließungsstraßen. Angaben zum erforderlichen baulichen Schallschutz im Plangebiet.
8. Angaben zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Aussagen zu Bodendenkmälern (nicht bekannt). Auf Grund von geomorphologischen Bedingungen ist nur sehr bedingt mit einer grundsätzlichen Existenz zu rechnen.
9. Angaben zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich
Als Übernahme aus dem parallel aufgestellten Bebauungsplan grobe Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zum Artenschutz wie Bauzeitenbeschränkungen bei der Baufeldräumung und der Fällung von Gehölzen, fledermaus- und insektenfreundliche Außenbeleuchtung. Beschreibung der Gestaltung von Grünflächen und Anpflanzungen von Gehölzstreifen und Straßenbäumen, Erhaltung der Baumreihe im Westen. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit Festlegung des externen Ausgleichs. Ausführungen zum Schutz von Mutterboden und der Behebung von baubedingter Verdichtung des Bodens. Angaben zur vorgesehenen Versickerung des Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes auf den privaten Grundstücken und den öffentlichen Grünflächen sowie zu Dachbegrünungen. Angaben zu Grundstückseinfriedungen und der Einfassung von Wertstoff- und Abfallsammelplätzen. Darstellung der Festsetzungen zum Schallschutz gegenüber Verkehrslärm im Bebauungsplan.
II. Aus den Bestandserfassungen und Artenschutzuntersuchung (2)
Angaben zu den vorkommenden Brutvogelarten und Amphibien, dem potenziellen Vorkommen von Fledermäusen und der realen und potenziellen Nutzung des Plangebietes durch diese Tiergruppen, zum potenziellen Vorkommen weiterer Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (kein Vorkommen); zur Auswirkung der Planung auf Vögel und Fledermäuse inklusive Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG und Angaben zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen.
III. Aus der Baugrunderkundung (3)
Beschreibung des erkundeten Baugrundaufbaus mit einer Schicht aus Mutterboden und im nordwestlichen Teil des Plangebietes darauf folgenden fluviatile Sanden. In den übrigen Bereichen im oberflächennahen fluviatilen Sand Marschböden wie humoser fluviatiler Lehm, stark humose Mudde oder Niedermoortorf. Hinweis auf den hohen Grundwasserflurabstand.
IV. Aus dem schalltechnischen Gutachten (4)
Angaben zu der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehrslärm der vorhandenen und geplanten Erschließungsstraßen sowie den südlich verlaufenden Gehrdener Deich. Aussagen zum fehlenden Erfordernis für Maßnahmen zur Minderung der Verkehrslärmimmissionen im Verlauf der Bebauung entlang vorhandener Erschließungsstraßen. Angaben zum erforderlichen baulichen Schallschutz innerhalb des Plangebietes.
V. Aus der Verkehrsuntersuchung (5)
Angaben zur Bestandsituation, zum vorhandenen Verkehrsaufkommen inkl. einer Verkehrszählung, zum bis 2037 prognostizierten Verkehrsaufkommen im Allgemeinen und zur Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte/Einmündungen.
VI. Aus dem Plan-Band Erschließung (6)
Pläne zur Erschließung und Entwässerung, geplanten Höhen, Ausbauquerschnitten der Verkehrsanlagen, hydraulischen Berechnungen.
VII. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen der Trägerbeteiligung (7) bis (9)
- mit Aussagen aus dem Landschaftsrahmenplan zur Eignung als Landschaftsschutzgebiet (Ausweisung derzeit nicht geplant), zur Erfordernis der Abarbeitung artenschutzrechtlicher Belange und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, der Nichtbetroffenheit von Schutzgebieten (FFH, NSG, LSG), zur Erfordernis der verbindlichen Festsetzung von Gehölzen und naturnahen Strukturen, wenn Erhaltung geplant, zur Lage im Wasserschutzgebiet Winsen/Stelle/Ashausen Schutzzone IIIa mit dem Verbot der Nutzung von Erdwärme in (7)
- mit Angaben zu (nur bedingt zu erwartenden) Bodendenkmalen und dem erforderl. Hinweis auf die Gültigkeit von § 14 NDSchG in Planzeichnung und Begründung in (8)
- mit einem Hinweis auf den umfänglichen Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen durch das geplante Wohngebiet und der Anregung einer sparsamen Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen im Rahmen der externen Kompensation in (9)
IIX. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen bei der Bürgerbeteiligung (10) bis (13)
- mit Aussagen zum nahen Storch-Brutrevier, zu Rotwild und anderen Tierarten in (10),
- mit einer Aussage zur Feinstaubbelastung in (10),
- mit Aussagen zur Lärmbelastung in (10) und in (11),
- mit Aussagen zur Regenwassserbeseitigung und Überflutung in (11) und in (12),
- mit Aussagen zur Grundwasserthematik in (13)
Contact for questions
Herr Peter Max Möller / Herr Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657 176
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. des B-Plans Winsen Nr. 36 C "Winsener Wiesen Nordwest" zu äußern.
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Verkehrsprüfung für Baustellenverkehr
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Rechtliche Angeeifbarkeit bei bestehender Verkehrsplanung
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Für die Zukunft weiterer Generationen mitplanen
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Einbezug von unterschiedlichen Altersgruppen fehlt - reine Planung auf Familien und Singles angelegt / nicht gut geplant
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Verbesserungen zwingend notwendig zu Verkehrsführung, täglicher Bedarf, Wassermanagement und Kita-Plätze:
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Vorschlag zur Verkehrsführung
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Nicht zu Ende gedacht!
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Baustellenfahrzeuge? Nein danke!
Final Results
Die in diesem Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind unter dem Reiter "Beteiligung" einsehbar.
