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Sturzrillen an der Bushaltestelle Künstlermuseum

Gefahrenstelle
Teichtor, Heikendorf

In Heikendorf wurden einige Bushaltestellen umgebaut und damit an die neuen Vorschriften angepasst. Dabei wurden Bodenindikatoren für Sehbehinderte nach DIN 32984 eingebaut. Diese Bodenindikatoren sind allerbeste Sturzrillen für Radfahrer. Wer dort mal rauffährt, kann von Glück reden, wenn er heil wieder runterkommt. Als der Bürgermeister darauf angesprochen wurde, kam die Ausrede: ‘Mussten wir so machen. Sonst gäbe es keine Zuschüsse.‘ Da irrt der Bürgermeister. Die DIN 32984 sind Regeln der Technik und die sind einzuhalten, ob es nun Zuschüsse gibt oder nicht. Es sei denn, es gibt gewichtige Gründe und diese Gründe stehen in der aktuellen VwV-StVO Ausgabe 2021. Dort steht als Allererstes:

Zu § 1 Grundregeln

1 I. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.

Das Problem bei dieser Bushaltestelle ist, dass man sich für eine Haltestelle als Bucht entschieden hat. Dadurch drängen sich Radfahrer, Fußgänger und Busfahrende auf engstem Raum. Bei einer Haltestelle als Kap wäre wesentlich mehr Platz. Natürlich wollte man nicht die Autofahrer aus Heikendorf vergraulen und hat sich für die Haltestelle als Bucht entschieden. Dabei ist die Haltestelle Künstlermuseum eine Ausstiegshaltestelle, an der der Bus nur sehr kurz anhält.

Die Bushaltestelle sollte schleunigst umgebaut werden als Kap-Haltestelle, bevor Radfahrer dort verunglücken.

P.Pankau
Reference No.: 2022-08612
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