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Aus dem Lärmgutachten geht hervor, dass die Gewerbebetriebe den Lärm nur in Richtung Autobahn richten sollen. Dies ist durch entsprechende bauliche Gestaltung und Nutzungseinschränkungen sicherzustellen.  In der Folge wird es drei abgestufte Bereiche geben, in denen unterschiedliche Lärmkontingente gelten: Je näher an der Wohnbebauung, desto leiser muss das Gewerbe sein. Die durch die Lärmsituation bedingten Einschränkungen führen dazu, dass nur in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn ein eingeschränktes Gewerbegebiet GEe (Vorhaben, die im Sinne des § 6 BauNVO das Wohnen nicht wesentlich stören) möglich ist. Nördlich der Schillerstraße sind die Einschränkungen noch höher. Und südlich des Goetherings ist sogar nur „lautloses“ Gewerbe, z.B. ein Solarpark, zulässig.

 

 

 

  1. Wie ist Ihre Meinung zum aus dem Lärmgutachten folgenden Vorschlag einer lärmdifferenzierten Gewerbenutzung?
  2. Haben Sie Vorschläge für eine angemessene „lautlose“ Gewerbenutzung nahe der Wohnbebauung?
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