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Die neueren Erkenntnisse zur erwarteten Lärmbelastung und zur Wohnungsnachfrage lassen gegenüber dem Rahmenplan 2018 weitere Wohngebäude als erhaltenswert erscheinen. Dies betrifft die Gebäude Uhlenweg 35-39 sowie Goethering 19-23, 25-29, 31-35, 36-42. Die Wohngebäude am Oerbker Berg sollen weiterhin erhalten bleiben. Der Abbruch der übrigen Wohngebäude gründet auf dem auch weiterhin drohenden Überangebot an konzentrierten Mehrfamilienhauswohnungen in schlechter Lage mit sich dadurch entwickelnden Segregationseffekten.

 

Welche Anregungen und Hinweise möchten Sie zum Abbruchkonzept im Weinberg-Quartier geben?

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