Information
Das Ortsentwicklungskonzept stellt ein Zielkonzept für die Entwicklung der Gemeinde in den nächsten 10 bis 20 Jahren dar. Es ist nicht rechtsverbindlich, kann jedoch einen Handlungsrahmen vorgeben und als Entscheidungsgrundlage genutzt werden. Innerhalb verschiedener relevanter Handlungsfelder werden in diesem Konzept Herausforderungen und Handlungsbedarfe aufgenommen sowie Leitziele, Handlungsstrategien und Projekte bzw. Umsetzungsmaßnahmenentwickelt, um diesen zu begegnen.
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Tatjana Rech
B2K und dn Ingenieure GmbH
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