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Information

Das Land Brandenburg hat die Städte und Gemeinden aufgefordert die Lärmaktionspläne zu aktualisieren. In Panketal fand die letzte Lärmaktionsplanung (LAP)  im Jahr 2019 (3. Stufe) statt.

Die bisher erarbeiteten Stufen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Panketal finden Sie HIER.

Bis Frühjahr/Sommer 2024 wird daher die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung durchgeführt.

Lärmaktionspläne ermitteln den Umgebungslärm von (Haupt-) Strassen und erarbeiten mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Die Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen wird im Anschluss durch die zuständigen Behörden durchgeführt.

Wie gehen wir vor?

Es sind die nachfolgenden Arbeitsschritte vorgesehen:

  1. Grundlagenermittlung und Identifizierung betroffener Bereiche
  2. Evaluierung des Maßnahmenkonzeptes der 3. Stufen des Lärmaktionsplanes
  3. Offenlage und TÖB-Beteiligung (Freigabe des entsprechenden Entwurfes durch die Gemeindevertretung)
  4. Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen und Aufbereitung in Abwägungssynopse
  5. Erstellung Lärmaktionsplan inklusive angepasstem Maßnahmenkonzept
  6. Beschluss durch die Gemeindevertretung
  7. Meldung an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

Was wird untersucht?

Es sind alle betroffenen Bereiche zu untersuchen und entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die Lärmbelastung bzw. Lärmbetroffenheit der Einwohner wird ausgedrückt durch die Anzahl der Einwohner, bei denen der Immissionspegel an der Wohnungsfassade die Prüfwerte (Gesamttag mehr als 65 dB(A) bzw. nachts mehr als 55 dB(A)) überschreitet.

Aufgrund der Betroffenheit ergeben sich für die Gemeinde Panketal die folgenden verpflichtend zu untersuchenden Straßen

  • die Bundesautobahn (BAB) A 10
  • die BAB 11
  • die Landesstraße (L) 200 südlich des Knotenpunkts Dorfstraße (L 200) / Bucher Chaussee (L 313) - Birkholzer Chaussee (L 313) in der Ortsmitte Schwanebecks

Darüber hinaus hat die Gemeinde Panketal freiwillig die folgenden Straßen in die Lärmaktionsplanung aufgenommen

  • die L 200 nördlich der L 313 (Dorfstraße in Schwanebeck, Bernauer Chaussee) mit dem gewünschten Untersuchungsschwerpunkt im Bereich des Dorfes Schwanebeck,
  • die L 313 (Bucher Chaussee, Birkholzer Chaussee) - untersucht wird der Abschnitt zwischen der Gemeindegrenze zu Berlin und dem Fachmarktzentrum
  • Hobrechtsfelder Dorfstraße,
  • Schönower Straße,
  • Birkholzer Straße und
  • Lindenberger Weg

Hinweis zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen des BImSchG erfolgt die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt. Dieses erarbeitet derzeit die eigene Lärmaktionsplanung – siehe https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1

 

Wo stehen wir und wie kann man sich beteiligen?

Aktuell sind die Arbeitsschritte 1-3 bearbeitet und der Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Stufe wird vom 6.11.2023 bis 7.12.2023 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen während des genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105 in 16341 Panketal, Raum 104/105 während folgender Zeiten für jedermann zur Einsicht aus.

 

Montag                       von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag                     von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Donnerstag                 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Es können gesonderte Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden.

 

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen bei der

Gemeinde Panketal, Schönower Str. 105, 16341 Panketal

E-Mail: bauplanung@panketal.de, Fax. 030/945 11-199  einreichen.

 

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch oder zur Niederschrift gebracht werden.

Contact

Jennifer Nagel

Schönower Straße 105
16341 Panketal

Telephone: 030 945 11 107

bauplanung@panketal.de

https://www.panketal.de

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