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Information

Herzlich Willkommen auf der Energieplattform der Gemeinde Tiefenbach!

Im Zeitraum von April 2026 bis voraussichtlich April 2027 entsteht die kommunale Wärmeplanung für das Gemeindegebiet Tiefenbach. Hierfür wurde das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden beauftragt. 

Die Wärmeplanung soll eine auf erneuerbaren Energien basierende nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung für die Zukunft gewährleisten. Den Bürgerinnen und Bürgern soll dies als Orientierungshilfe für die Wahl der geeigneten Wärmeversorgung dienen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in den jeweiligen Ortsteilen. 

Auf diesen Seiten wollen wir Sie über den Fortschritt und Ergebnisse der Wärmeplanung informieren.

gemeinsam

Seit Januar 2024 ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben – verankert im Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz. Größere Städte müssen bis Mitte 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Doch Wärmeplanung ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung. Eine vorausschauende Wärmeplanung stärkt die regionale Versorgungssicherheit, unterstützt die CO₂-Reduktion vor Ort und kann Kosten senken. Wer lokale Potenziale kennt und strategisch nutzt, schafft langfristig sinnvolle Perspektiven – etwa durch den Ausbau von Wärmenetzen, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Einbindung regionaler Akteure.

Ein Wärmeplan ist kein statisches Dokument. Er wird in regelmäßigen Abständen überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst – beispielsweise an neue Technologien, gesetzliche Vorgaben oder veränderten Bedarfe in der Kommune. Für unsere Kommune entsteht dadurch ein verlässlicher Fahrplan, um die Energiewende wirtschaftlich und zukunftssicher umzusetzen.

1. Eignungsprüfung

In der Eignungsprüfung werden für eine zentrale Wärmeversorgung offensichtlich ungeeignete Gebiete frühzeitig aus der detaillierten Planung ausgeschlossen und für das verkürzte Verfahren ausgewählt. Hierzu wird das gesamte beplante Gemeindegebiet in Teilgebiete eingeteilt. Dadurch wird eine Reduzierung des Aufwands für die Wärmeplanung erreicht. Wenn ein Gebiet als grundsätzlich geeignet gilt, heißt das jedoch noch nicht, dass dort auch tatsächlich ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gebaut wird. Die Wärmeplanung zeigt lediglich Möglichkeiten auf.

2. Bestandsanalyse

Als Grundlage wird der aktuelle jährliche Endenergieverbrauch für Wärme (nach Energieträger und Sektoren), die aktuellen Treibhausgasemissionen und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme ermittelt. Außerdem werden anhand von Wärmeverbrauch und Baualtersklassen Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial identifiziert (mögliche Sanierungsgebiete).

3. Potenzialanalyse

Die Potenzialanalyse zeigt, welche erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen vor Ort genutzt werden können – und wo Einsparpotenziale bestehen. Relevante Potenziale wie z. B. Biomasse, Geothermie, Solarenergie, Windkraft, Abwasser oder industrielle Abwärme werden betrachtet und bewertet.

4. Zielszenario und Darstellung der Wärmeversorgungsarten

Es wird eine langfristige Wärmeversorgungsstruktur für die betrachteten Teilgebiete entwickelt. Es werden verschiedene Entwicklungspfade geprüft, die sowohl den künftigen Wärmebedarf als auch den Ausbau der Energieinfrastruktur berücksichtigen. Darauf aufbauend erfolgt die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete sowie die Auswahl geeigneter Versorgungsarten.

Um auf veränderte technologische, ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen reagieren zu können, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmeplanung erforderlich.

Es handelt es sich um ein rein informelles Instrument ohne Rechtsverbindlichkeit. Die Informationen sollen allen Beteiligten als Grundlage für die Umsetzung der möglichen Maßnahmen dienen.

Erst die Ausweisung eines konkreten Wärmenetzausbaugebietes würde Rechtsfolgen auslösen, wie z. B. Anforderungen bei Heizungsaustausch.

Mit der neuen Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung entstehen den Städten und Gemeinden zusätzliche Kosten für die Erstellung der Fachgutachten sowie Verwaltungs- und Personalkosten. Diese werden seitens des Freistaat Bayern ausgeglichen. Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 5.000 bis unter 7.500 erhalten einen pauschalen Kostenausgleich in Höhe von 52.100 €. Die Kosten können vollständig über den Konnexitätsausgleich gedeckt werden, es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinde Tiefenbach.

Juli 2025

Beratung im Gemeinderat und Erteilung des Auftrags zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden.

April 2026

Beginn der Eignungsprüfung sowie Bestandsanalyse durch das Institut für Energietechnik IfE GmbH

August 2026

Fertigstellung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Eignungsprüfung

Contact

Martin Reitberger

Gemeinde Tiefenbach
Pilgrimstraße 2
94113 Tiefenbach

martin.reitberger@tiefenbach.eu

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