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Results

Eignungsprüfung

Im ersten Schritt wurden beplante Quartiere hinsichtlich ihrer Eignung für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung per Wärmenetz oder Wasserstoff analysiert. Dabei wurden unter anderem der örtliche Wärmebedarf, die Siedlungsstruktur und die Lage bestehender Netze betrachtet. So lassen sich frühzeitig realistische Optionen erkennen – und unwirtschaftliche Versorgungsvarianten ausschließen.

Wenn ein Gebiet als grundsätzlich geeignet gilt, heißt das jedoch noch nicht, dass dort auch tatsächlich ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gebaut wird. Die Wärmeplanung zeigt lediglich Möglichkeiten auf. Sie legt nicht fest, wo später Leitungen verlaufen oder wer angeschlossen wird. Einen Rechtsanspruch auf die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz gibt es laut § 18 Abs. 2 WPG nicht.

Gebiete, die bereits fast vollständig mit erneuerbaren Energien versorgt werden, sind von der Wärmeplanung ausgenommen (§ 14 Abs. 6 WPG). Diese Bereiche werden deshalb nicht detailliert betrachtet.

Nachfolgend finden Sie das Ergebnis der Eignungsprüfung:

Eignungsprüfung_Tiefenbach-1.pdf

 

Gemäß § 13 Abs. 4 WPG können die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die in § 7 Abs. 2 und 3 WPG genannten Beteiligten innerhalb der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sind an folgende Stelle zu richten:

Gemeinde Tiefenbach

Pilgrimstraße 2

94113 Tiefenbach

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