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Ihre Anregungen und Fragen werden hier gesammelt und beantwortet (Stand 26.03.2026):
Wird es im Rahmen des Umbaus der Domstraße zu einer Voll- oder Teilsperrung kommen?
Der Ausbau der Domstraße erfolgt in Vollsperrung. Ebenso werden auch die Baderstraße sowie die Wallstraße unter Vollsperrung ausgebaut. Natürlich werden nicht alle Straßen gleichzeitig gesperrt und eine Umleitung ausgeschildert. Für den Ausbau werden in Abhängigkeit vor allem des Leitungsbaus sinnvolle Unterabschnitte gebildet. Die fußläufige Erreichbarkeit der Hauseingänge bleibt während der Bauarbeiten erhalten.
Schutz des Eckhauses Bader-/Wallstraße vor Beschädigungen durch große LKW
Eine generelle baulich Einengung zu Beginn der südlichen Baderstraße an der Domstraße lässt sich nicht realisieren, da die Durchfahrt für die Feuerwehr und die Müllfahrzeuge gewährleistet bleiben muss. Die im Einmündungsbereich zur Domstraße beidseitig aufgestellten Verbotsschilder für KFZ größer 3,5 t bleiben auf jeden Fall bestehen. Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs bereits vor Haus Nummer 17 in der Baderstraße, der in der Wallstraße fortgesetzt wird, ermöglicht einen Verzicht auf abgesetzte Gehwege. Damit wird z.B. dem Müllfahrzeug ermöglicht, beim Abbiegevorgang etwas weiter auszuholen. Zusätzlich bietet sich beim Ausbau eine Änderung der Querneigung weg vom Eckgebäude an. Damit würde ein Lastwagen durch Schrägstellung oben nicht mehr an die Dachrinne anstoßen. Die Beibehaltung eines Pollers oder einer Bake an der Hausecke wird geprüft.
Werden die Kosten der geplanten Ausbau-/Umbauarbeiten auf die Grundstückseigentümer umgelegt?
Nein. Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist in MV seit Juni 2019 abgeschafft.
Die Straße liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der UHGW. Die Finanzierung erfolgt über Städtebaufördermittel, die sich aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Gemeinde zusammensetzen. Nach Abschluss der Sanierung und Aufhebung der Sanierungssatzung werden die Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB erhoben. Die Ausgleichsbeträge sind keine Kostenumlage, die Höhe der eingesetzten Mittel spielen hier keine Rolle. Es erfolgt eine Wertermittlung, in der der Wert der Grundstücke vor Beginn der Sanierung (Anfangswert) und nach der Sanierung (Endwert) festgestellt werden. Hier spielen nicht nur die Straßensanierung, sondern die Erschließung insgesamt, die Umfeldgestaltung, Bebauung, Infrastruktur, Gemengelage… eine Rolle. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endwert ist die sogenannte sanierungsbedingte Werterhöhung, die für jedes einzelne Grundstück konkret ermittelt wird.