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Ziele

Erhalt und Weiterentwicklung prägender (Bau)Strukturen der Orte: Gewährleistung einer auf prägende Eigenarten der Dörfer und Streusiedlungen angepasste, maßvolle Weiterentwicklung baulicher Strukturen sowie deren Einbettung in die Kulturlandschaft.

Erhalt, Sanierung und Revitalisierung historischer, ortstypischer Bereiche: Beseitigung städtebaulicher Defizite in ortsbildprägenden Bereichen sowie Sicherung und zeitgemäße Weiterentwicklung des baukulturellen Erbes für Einwohner und Besucher.

Förderung und Stärkung regionaltypischen Bauens und Sanierens: Sensibilisierung der Einwohner (Eigentümer/Interessenten) für baukulturelle Besonderheiten und Weiterentwicklung praktikabler Gestaltungslösungen zur Sicherung und erhöhten Sanierungsbereitschaft.

Maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich („doppelte Innenentwicklung“): Schaffung von Wohnraum und neuen Nutzungen in gewachsenen Siedlungsstrukturen (Hofstellen, Baulücken) bei Wahrung historischer Ortskerne, prägender Bau- bzw. Gebäudestrukturen sowie Freiflächen

Attraktive und lebendige Ortskerne: Stärkung der Ortskerne durch Weiterentwicklung und Gestaltung zentraler Bereiche zu multifunktional nutzbaren "Räumen" mit Angeboten für Wohnen, Freizeit, Erholung, Gemeinschaft, Kultur und Versorgung

Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraumangebote für Jung und Alt: Schaffung bedarfsgerechten Wohnraumes für alle Lebensphasen - auch mittels neuer Wohnmodelle, welche dem demographischen Wandel und unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten gerecht werden

Maßvolle, qualitative städtebauliche Entwicklung und flächenschonendes Siedlungswachstum: Wahrung dörflicher Identitäten durch im Umfang ressourcenschonendes und klimagerechtes Siedlungswachstum (Arrondierungen) im Sinne / Rahmen der dörflichen Eigenentwicklung

Einschränkung des Flächenverbrauchs in Ortsrandlagen: Ressourcenschonende Flächenentwicklung an Ortsrändern und Regulierung des Wachstums im Außenbereich bei besonderer Berücksichtigung infrastruktureller sowie landschaftsökologischer Belange

Übergreifende Abstimmung der Gewerbeflächenentwicklung (in Funktionsteilung der Orte): Abstimmung der Gewerbeflächenentwicklung bezüglich bedarfsgerechter, flächenschonender Angebote für Handwerk und Gewerbe - für Erweiterungen ansässiger Betriebe sowie für neue Ansiedlungsvorhaben.

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