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Rechtsgegebot für Fußgänger*innen auf dem Vennbahnweg

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Fußgänger*innen müßten sowieso rechts gehen, aber immer wieder denken einige, sie müßten "korrekt" auf der linken Seite gehen. Doch der Vennbahnweg ist keine Straße, auch nicht außerhalb der Ortschaft.  dabei gibt es zwei Probleme für Inliner oder Radfahrende: kommen mir auf meiner Seite (also rechts) Fußgängerinnen entgegen UND gleichzeitig rollt eine Radtruppe heran, so muss ich vor der Fußgängerin anhalten und den Gegenverkehr durchlassen. Auch der zu Fuß Entgegenkommende muss stoppen. Vis á vis stehen wir dann voreinander - was zur Verärgerung der Fußgehenden führt, da diese ja den von hinten anrollenden Verkehr nicht wahrnehmen. Tritt diese Person dann zur falschen Seite um mir Platz zu machen führt das wiederum zu einer gefährlichen Situation für sie selbst UND für die mir Entgegenkommenden. 

Noch spannender wird es, wenn zwei Füßgänger*innen mit zwei verschiedenen Annahmen für korrektes Verhalten gleichauf laufen. Dann ist der Vennbahnweg dicht.  Auf der linken Seite zu gehen macht absolut keinen Sinn für ein respektvolles Miteinander. 

Im Zuge des zunehmenden Radverkehrs werden diese Situationen immer häufiger vorkommen.  Schilder mit "Rechtsgehgebot" wären da auf Dauer sinnvoll. 

Golda Falk
Reference No.: 2022-09432
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