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Einführung – Absatz 1

Die nutzenden Mitglieder der Genossenschaft mieten Gewerberäume, Gewerbeflächen, Einrichtungen oder Arbeitsplätze der Genossenschaft. Wer keinen Nutzungsbedarf mehr hat bzw. im laufenden Betrieb keinen Nutzungsvertrag abschließt, kann kein nutzendes Mitglied bleiben – kann aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats investierendes Mitglied der Genossenschaft werden (siehe Satzung §3). 

 

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