Einführung – Absatz 1
Die nutzenden Mitglieder der Genossenschaft mieten Gewerberäume, Gewerbeflächen, Einrichtungen oder Arbeitsplätze der Genossenschaft. Wer keinen Nutzungsbedarf mehr hat bzw. im laufenden Betrieb keinen Nutzungsvertrag abschließt, kann kein nutzendes Mitglied bleiben – kann aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats investierendes Mitglied der Genossenschaft werden (siehe Satzung §3).