Grundsatz 7
Die Vergabe von Arbeitsplätzen liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dieser kann die Verantwortung auch an Angestellte oder Coworking-Dienstleister auslagern.
Die Vergabe von Arbeitsplätzen liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dieser kann die Verantwortung auch an Angestellte oder Coworking-Dienstleister auslagern.