Skip to content

Grundsatz 8

Der Vorstand kann in begründeten Fällen von den Grundsätzen zur Vergabe von Arbeitsplätzen abweichen, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen als geboten erscheint. Die Dringlichkeit der übrigen platzsuchenden Mitglieder ist ausreichend zu berücksichtigen.

adhocracy+ is funded by donations.
Donate now
Donate now to adhocracy+