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#02 - Bereitstellung des Integritätsberichts der Bundesregierung als Open Data und Erweiterung des Berichtswesens

Umsetzung durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 30. Juni 2021 – 30. November 2022

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Eine leistungs- und zukunftsfähige Verwaltung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ein solches Vertrauen muss aktiv erarbeitet werden. Dazu dient u. a. das strategische Integritätsmanagement der Bundesverwaltung.

Eine Maßnahme hierzu ist der Bericht zur Integrität in der Bundesverwaltung (Integritätsbericht). Zu den verschiedenen Aspekten der Verwaltungsintegrität wie Korruptionsprävention, Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) und Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung entstanden bislang separate Berichte. Diese fielen teilweise sehr uneinheitlich aus, beispielsweise in ihren Berichtszyklen, Zeiträumen und Formaten. Der Integritätsbericht für das Jahr 2020 soll diese einzelnen Berichte erstmalig auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes zusammenführen. Damit steht ab Ende 2021 erstmalig ein einheitlicher Bericht über die Integrität in der Bundesverwaltung zur Verfügung, der Daten nutzerorientiert als strukturierte, maschinenlesbare, offene Daten (Open Data) veröffentlicht. Die Interne Revision dient der Kontrolle der Verwaltung, ist aber auch eine präventiv ausgerichtete Einheit. Neben ihrer Aufgabe der Bewertung der Rechtmäßigkeit und Effizienz der Verwaltung ist sie auch ein Instrument zur Korruptionsprävention. Mit der Erweiterung des Integritätsberichts um Aspekte der Internen Revision soll künftig der Bedeutung der Internen Revision für die Korruptionsprävention Rechnung getragen und die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöht werden.

Worin besteht die Verpflichtung?

Jährlicher umfassender Bericht über die Integrität in der Bundesverwaltung, der als Open Data zur Verfügung gestellt wird sowie Erweiterung des Berichts um Aspekte der „Internen Revision“. Mit der Zusammenfassung bisher getrennter Berichte und deren Erweiterung wird eine höhere Datenqualität und eine Einheitlichkeit des Berichtswesens ermöglicht. Der Bericht wird, wie die bisherigen einzelnen Berichte, nach Vorlage bei den federführenden Ausschüssen des Deutschen Bundestags, veröffentlicht. Die Daten des Anhangs sollen, soweit möglich, erstmals Open Data bereitgestellt und entsprechend über GovData auffindbar gemacht werden.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der jährliche umfassende Bericht über bisher getrennt behandelte Bereiche der Integrität der Bundesverwaltung einschließlich der Erweiterung auf Aspekte der Internen Revision und die Bereitstellung des Berichts als Open-Data stärkt durch mehr Transparenz das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die einheitliche Berichtspflicht zum Thema Integrität in der Bundesverwaltung und deren Erweiterung um Aspekte der „Internen Revision“ sowie die Bereitstellung der Daten des Anhangs als Open Data fördern die Transparenz und Rechenschaftslegung der Bundesverwaltung. Das Vertrauen in die Verwaltung kann dadurch gestärkt werden. Maßnahmen gegen Korruption sind eine besonders wichtige Dimension von Open Government.

Zusätzliche Informationen

  • Regelungen zur Integrität s. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/korruptionspraevention-regelungen-zur-integritaet.html

  • G20 Anti-corruption Open Data Principles (G20 Leaders’ Communiqué Antalya Summit, 15./16. November 2015); G20 High Level Principles on Organizing Against Corruption (G20 Leaders´ Declaration Shaping an interconnected world Hamburg, 7./8. Juli 2017); G20 High-Level Principles for Promoting Public Sector Integrity Through the Use of Information and Communications Technologies (ICT) (G20 Anti-Corruption Ministers Meeting Ministerial Communiqué 22. Oktober 2020)

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn - Umsetzung bis)

  • Vorlage des ersten Integritätsberichts 2020 an den Ausschuss für Inneres und Heimat (InnA) und den Haushaltsausschuss (HHA) (30. September 2021)
  • Veröffentlichung des ersten Integritätsberichts auf Deutsch und Englisch auf der Website des BMI (Okt./Nov. 2021)
  • Bereitstellung des Berichtanhangs als Open Data (Okt./Nov. 2021)
  • Vorlage Bericht 2021 bei InnA und HHA (erstmals mit den Daten zur IR) (30. September 2022)
  • Veröffentlichung des Berichts 2021 auf Deutsch und Englisch auf der Website des BMI (erstmals mit den Daten zur IR) (Okt./Nov 2022)
  • Bereitstellung des Berichtanhangs als Open-Data (inkl. Daten zur IR) (Okt./Nov. 2022)

Kontaktinformationen: Referat DGI13, DGI3@bmi.bund.de Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Alle Ressorts Andere beteiligte Akteure: In der Konzeptionsphase wurde Transparency International Deutschland konsultiert.

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