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#05 – Verstetigung des Spurenstoffdialogs

Umsetzung durch Umweltbundesamt, 01.10.2021-30.09.2023

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Diese Mikroverunreinigungen werden zunehmend in unseren Gewässern nachgewiesen. Ein frühzeitiges Gegensteuern ist u.a. zum Schutz der Trinkwasserressourcen erforderlich. Die Vielfalt der Eintragspfade von Spurenstoffen erschwert eine „one fits all“ Lösung für das Problem der Spurenstoffeinträge. Somit stoßen auch staatliche Regulierungen hier an Grenzen. Diese Erkenntnis führte zur Etablierung des „Spurenstoffdialogs“, in dessen ersten Phasen ein gemeinsames Pro-blembewusstsein und eine Vorgehensweise entwickelt wurden.

Worin besteht die Verpflichtung?

Der aus der Pilotphase des „Spurenstoffdialogs“ entstandene Prozess soll nunmehr verstetigt und dem Spurenstoffzentrum im Umweltbundesamt zur weiteren Begleitung übertragen werden. In einem fortan vom Spurenstoffzentrum fachlich geleiteten Prozess, dem Spurenstoffdialog, sollen die betroffenen Stakeholder (beispielsweise Hersteller, Anwender, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Umweltverbände, Bundesländer) alle potentiellen Maßnahmen diskutieren, um den Eintrag von Spurenstoffen in die aquatische Umwelt zu vermindern – sowohl an der Quelle bei Herstellung, Verarbeitung und Konsum als auch „End-of-Pipe“ in der Abwasserreinigung. Gemeinsam werden relevante Stoffe ausgewählt, Hersteller erarbeiten dazu als Ausdruck ihrer „corporate social responsibility“ an Runden Tischen Selbstverpflichtungen, andere Stakeholder konzipieren Informationskampagnen, Bundesländer wählen Kläranlagen aus, die mit verbesserter Reinigungstechnik zur Spurenstoffelimination ausgestattet werden sollen. Für alle diese Maßnahmen werden Daten und Informationen bereitgestellt und veröffentlicht.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der vom Spurenstoffzentrum begleitete Stakeholderdialog soll tragfähige Lösungsoptionen erarbeiten, die Akzeptanz finden und im Wesentlichen von den Stakeholdern umgesetzt werden können. Der Spurenstoffdialog zielt darauf ab, das Verursacherprinzip umzusetzen. Somit sind primär diejenigen betroffen, die für die Spurenstoffeinträge verantwortlich sind. Für die jeweils betrachtete Chemikalie müssen alle Emittenten identifiziert und verantwortlich gemacht werden. Das Spurenstoffzentrum kann im Zuge des Dialogs wichtige Daten von den beteiligten Stakeholdern über Eintragspfade, Stoffeigenschaften, Technologien zur Minderung des Eintrags sowie Erkenntnisse zu Aufwand und Nutzen von Maßnahmen, deren Effektivität und Effizienz und auch zu den Grenzen des Dialogs gewinnen und wieder in die Politik einspeisen. Im Spurenstoffdialog sind umfassende Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit zu den Reduzierungsmöglichkeiten von Spurenstoffen an der Quelle, bei der Anwendung und bei der Entsorgung vorgesehen. In Abhängigkeit vom jeweiligen Stoff ist auch mit der Entwicklung und Verbreitung neuartiger technischer Vermeidungs- und Entsorgungsmethoden zu rechnen.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Partizipation ist der Kern des vom Spurenstoffzentrum zu begleitenden Spurenstoffdialogs. Die angestoßenen Beteiligungsprozesse bieten ein Höchstmaß an Transparenz, da alle betroffenen Stakeholder daran mitwirken. Die Vorgehensweise ist sektorübergreifend und soll auch neue Zielgruppen erschließen.

Zusätzliche Informationen

  • Europabezug: European Green Deal, insbesondere seiner Zero Pollution Ambition sowie alle stoffrechtlichen Regelungen der EU wie die REACH-Verordnung 1907/2006, die Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009 und die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EC

  • Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 6: Clean Water

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn / Umsetzung bis)

  • Spurenstoffzentrum und Stakeholder erstellen einen Bericht mit einer Zwischenbilanz der bis dahin erzielten Fortschritte: Anzahl der bewerteten Stoffe, Datenverfügbarkeiten, eingeleitete Umsetzungsmaßnahmen, Umsetzungshindernisse, geplante Kläranlagenerweiterungen, durchgeführte Workshops und Kampagnen (10/2021 - 10/2022)
  • Spurenstoffzentrum und Stakeholder bilanzieren weitere Fortschritte (wie oben) und stellen diese auf einer gemeinsamen Veranstaltung zur Diskussion. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden publiziert und öffentlichkeitswirksam verbreitet. ( - / 10/2023)

Kontaktinformationen: Dr. Lilian Busse/ Umweltbundesamt, Leiterin des Fachbereichs II, lilian.busse@uba.de. Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): BMU Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): Verbände der Wasserwirtschaft, Chemie- und Pharmaindustrie, Landwirtschafts-, Gesundheits- und Umweltverbände; Wissenschaft, Behördenvertreter.

 

 

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