#06 - Grundstein für die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsinformationen
Umsetzung durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, September 2021 – August 2023
Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?
Die vom Bund der Allgemeinheit kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale (Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet) verteilt. Die öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen sind beschränkt auf das aktuelle Bundesrecht, die Bundesrechtsprechung ab dem Jahr 2010 und auf aktuelle Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, sodass die Suchfunktionalität der Portale eingeschränkt ist. Außerdem entspricht der Zugang zu den Rechtsinformationen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Auch eine Weiterverwendung der Daten durch zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen für neue zukunftsgerichtete Anwendungen ist derzeit nur bedingt möglich; ein automatisiertes Auslesen und Bearbeiten der Daten ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Im internationalen Vergleich gibt es bereits modernere und nutzerfreundlichere Rechtsinformationsportale.
Worin besteht die Verpflichtung?
Wir werden den Grundstein für ein einheitliches, innovatives Rechtsinformationsportal legen, das der Allgemeinheit ein deutlich erweitertes Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellt und über das die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten erstmals als Open Data zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck wird die technische Grundlage für eine bundeseigene Datenhaltung geschaffen, aus der sich künftig auch das Portal speisen wird.
Im Rahmen der Verpflichtung wird in einem agilen und nutzerzentrierten Verfahren die Vision eines modernen, intuitiven, barrierefreien, nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickelt. Außerdem wird eine Programmierschnittstelle (API) erstellt, die Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Unternehmen (z.B. Start-ups) eine Nachnutzung der Daten zu privaten, aber auch zu gewerblichen Zwecken ermöglicht, um auf dieser Basis innovative Produkte oder Dienste anzubieten. Die Projektergebnisse sollen der Öffentlichkeit auf einer Webseite zugänglich gemacht werden. Dort wird eine Zielvision des Rechtsinformationsportals in Form eines Klickdummy zusammen mit einer Beschreibung und Erläuterung zu finden sein. Außerdem soll dort die Dokumentation der API veröffentlicht und ein „request for comment“-Format eingerichtet werden, über das technisches Feedback zu der Schnittstelle gegeben werden kann. Geplant ist weiterhin, auf der Webseite eine funktional limitierte Version der API live und aktiv zur Verfügung zu stellen, mit der Interessierte anhand eines limitierten Datensatzes (der nicht aktuell sein wird) testen und experimentieren können.
Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?
Die Vision des Rechtsinformationsportals sowie die API stellen einen wesentlichen Schritt für die Entwicklung des Rechtsinformationsportals dar. Beide werden in einem offenen, transparenten Verfahren unter Einbeziehung und Mitwirkung von Nutzerinnen und Nutzern konzipiert und entwickelt. Das agile und nutzerzentrierte Vorgehen bei der Entwicklung der Vision des Rechtsinformationsportals ist angesichts des äußerst heterogenen Adressatenkreises (Unternehmen, Studierende, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Privatpersonen) geboten, um sicherzustellen, dass durch das Portal für alle ein echter Mehrwert geschaffen wird. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Schnittstelle wird zudem gewährleistet, dass die technischen und funktionalen Anforderungen potentieller Weiterverwender berücksichtigt werden.
Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?
Mit dem innovativen Rechtsinformationsportal wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, indem Rechtsinformationen des Bundes in bisher nicht dagewesenem Umfang erstmals kostenfrei, maschinenlesbar, über eine gängige Schnittstelle, mit zahlreichen Metadaten versehen und über eine nutzerzentriert entwickelte Plattform angeboten werden. Damit wird auch die Qualität der angebotenen Daten erhöht. Das für die Verpflichtung gewählte Vorgehen, das durch die agile Methode und die enge Einbindung und Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Öffentlichkeit insgesamt gekennzeichnet ist, adressiert neben der Transparenz und der Partizipation auch die Technologie und Innovation für Offenheit.
Zusätzliche Informationen
Maßnahme der Datenstrategie vom 27. Januar 2021.
Das Rechtsinformationsportal wird erst nach dem Umsetzungszeitraum dieses Aktionsplans live gestellt werden.
Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn / Umsetzung bis)
- Entwicklung und Vorstellung des Zielsystems (Klickdummy mit Beschreibung und Erläuterung) auf der Website (09/2021 - 08/2022)
- Entwicklung einer funktional limitierten Version der Programmierschnittstelle (API) (09/2021 - 08/2022)
- Erstellung und Veröffentlichung der Dokumentation der Schnittstelle als “Request for Comment”, um den Dialog mit potentiellen Nutzenden zu eröffnen (09/2021 - 08/2022)
- Entwicklung einer interaktiven Webseite, die den Dialog mit Nutzenden abbildet und umsetzt (01/2022 - 08/2022)
- Austausch mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Design der Schnittstelle und Einarbeitung von Feedback (09/2022 - 08/2023)
Kontaktinformationen: Referat ZC4, ZC4@bmjv.bund.de
Andere beteiligte Akteure (Ministerien, Behörden, Abteilungen): Bundesamt für Justiz (BfJ), BMI
Andere beteiligte Akteure (NGOs, Privatwirtschaft, multilaterale Organisationen, Arbeitsgruppen): DigitalService4Germany GmbH