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#08 - Förderung des Wissensaustauschs im Open-Data-Umfeld

Umsetzung durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat / Bundesverwaltungsamt (Kompetenzzentrum Open Data, CCOD), 2. Quartal 2021 – 2. Quartal 2023

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Das Open-Data-Gesetz (§ 12a E-Government Gesetz, kurz EGovG) bildet eine wichtige Grundlage für die aktive Bereitstellung offener Daten durch die Behörden der Bundesverwaltung. Der Erfolg des Gesetzes hängt maßgeblich von einer wirkungsvollen und flächendeckenden Umsetzung ab. Die Veröffentlichung von Daten als Open Data soll Teil des täglichen Verwaltungshandelns sein. Das erfordert neben einem gemeinsamen Verständnis von Open Data auch einen stetigen Wissensaufbau. Ein wichtiges Element hierfür bildet ein breit angelegter, kontinuierlicher Wissensaustausch zwischen verschiedenen Beteiligten im Open-Data-Umfeld.

Worin besteht die Verpflichtung?

Aufbau eines verstetigten Veranstaltungsformats zur Stärkung der koordinierten Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten. Dazu wird eine jährliche Open-Data-Konferenz sowie Workshops mit Bund, Ländern und ggf. Kommunen durchgeführt. In der jährlich stattfindenden Konferenz werden Themenschwerpunkte zu Open Data identifiziert und priorisiert, die im jeweiligen Folgejahr in drei aufeinander aufbauenden Fachforen vertieft werden. Im Oktober 2020 hat erstmalig eine solche Open-Data-Konferenz (Verpflichtung 2. NAP, Umsetzung als sogenannter Runder Tisch) zur Priorisierung von Themen stattgefunden. Im Jahr 2021 erfolgt die Verstetigung des Prozesses in Form von, von nun an regelmäßig stattfindenden, Fachforen. Die Fachforen sollen unter themenbezogener Einbeziehung von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Verbänden, Datenjournalisten, Wirtschaft, Wissenschaft oder anderen relevanten Gruppen erfolgen. Zum jeweiligen Jahresende erfolgt die weitere Priorisierung durch eine neue Open-Data-Konferenz zwischen Bund und Ländern.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der kontinuierliche Wissensaustausch kann wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Standards und künftigen technischen Lösungen liefern. Nicht zuletzt kann ein breiter Wissensaustausch dazu beitragen, dass Quantität und Qualität der bereitgestellten Daten verbessert werden und somit eine verbesserte Informationsbereitstellung für Entscheidungsträger möglich ist. Ein regelmäßiger Wissensaustausch zwischen verschiedenen Nutzergruppen trägt zur Stärkung der koordinierten Bereitstellung von offenen Verwaltungsdaten bei. Dabei werden dynamische Entwicklungen im Open-Data-Feld berücksichtigt. Neben der Vernetzung von Wissen und Erfahrungen lassen sich zudem die spezifischen Belange der unterschiedlichen Nutzergruppen zielgerichteter erfassen.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die Maßnahme trägt maßgeblich dazu bei, das Verständnis und das Wissen zu Open Data nachhaltig und transparent auszubauen. Die Einbeziehung der unterschiedlichen Nutzergruppen aus Verwaltung von Bund, Ländern und ggf. Kommunen sowie aus der Zivilgesellschaft ist dafür ein elementarer Baustein. Die Verpflichtung ist somit für Transparenz, Zusammenarbeit und Partizipation relevant.

Zusätzliche Informationen

Unmittelbare Weiterentwicklung von Verpflichtung #6 „Weiterentwicklung und Förderung des Open-Data-Umfelds“ im 2. NAP OGP.

Meilenstein mit konkreten Ergebnissen (Beginn - Umsetzung bis=

  • Fachforum #2 „Standardisierung“ (Q2/2021 - Q3/2021)
  • Fachforum #3 „Schulung & Trainings“ (Q3/2021 - Q4/2021)
  • 2. Open-Data-Konferenz inkl. Workshops mit Bund, Ländern und Kommunen (Q2/2021 - Q4/2021)
  • Fachforum #4 (Q4/2021 - Q1/2022)
  • Fachforum #5 (Q1/2022 - Q2/2022)
  • Fachforum #6 (Q2/2022 - Q3/2022)
  • 3. Open-Data-Konferenz inkl. Workshops mit Bund, Ländern und Kommunen (Q2/2022 - Q4/2022)
  • Fachforum #7 (Q4/2022 - Q1/2023)
  • Fachforum #8 (Q1/2023 -Q2/2023)

Kontaktinformationen: BVA/ Kompetenzzentrum Open Data, Referat DI4, OpenData@bva.bund.de Andere beteiligte Akteure BMI Andere beteiligte Akteure N.N.

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