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Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts

Gehwegabsenkungen

Als Anwohner der Wenzingerstrasse ist hier zu vermerken, dass hier oft durch die grade Strassenführung mit hoher Geschwindigkeit  sicher bis zu 50 km/h gefahren wird. Es ist nicht verständlich wieso 30 km/h auf den Hauptverkehrsstraßen gilt aber dies nicht z.B. in unserer Straße angestrebt wird. Auch wird nicht selten der Löschgraben oder die Langgasse (mit Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h) auf die Wenzingerstrasse umgeleitet. Auch hier darf dann aber mit 50 km/h gefahren werden. Dies ist nicht verständlich?  Es ist ein Hauptweg zum Kindergarten etc. Hier wäre eine Lösung angebracht.  auch müsste 30 km/h am Löschgraben am und bis Ortsausgang Richtung Wasenweiler gelten, da bereits an der Schule schon beschleunigt wird.  

Claudi1
Reference No.: 2022-09895
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