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Dienstvereinbarung zur Einführung mobiler Arbeit

Verkehrsvermeidung
Beschäftigte
wird bereits umgesetzt

Die Dienstvereinbarung zur Einführung mobiler Arbeit wurde am 28.04.2022 geschlossen und gilt für zunächst drei Jahre. Dort ist mobile Arbeit auch als Beitrag zum Klimaschutz durch Verkehrsvermeidung berücksichtigt. Durch die Möglichkeit bis zu 50% der Arbeitszeit mobil zu arbeiten, entfallen Anfahrtswege und damit auch THG-Emissionen die durch viele Anfahrten erzeugt werden.

Dieser Maßnahmenvorschlag wurde im Rahmen des Runden Tisch Nachhaltigkeit am 3. Nov. 2021 eingebracht.

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