Allgemeine Veranstaltungsprinzipien
Einleitung
Um die definierten Ziele zu erreichen, werden die folgenden allgemeinen Veranstaltungsprinzipien formuliert, welche als übergeordnete Leitprinzipien die gesamte Planung und Umsetzung der Veranstaltung »Baumblüte« lenken und prägen.
TRADITIONSBEWUSSTSEIN
Sich der Tradition bewusst sein und moderne Einflüsse damit in Einklang bringen.
Offene Gärten
Die Öffnung von Gärten innerhalb des Stadtgebietes für Besucher der Veranstaltung »Baumblüte« und deren Verköstigung mit Getränken und Speisen ist ein traditioneller Kern der Veranstaltung und somit für jeden Gartenbesitzer unkompliziert möglich. Der verkaufte Obstwein muss dabei aus Werder (Havel) oder aus eigener Herstellung stammen. Weitere Auflagen sind möglich.
Offene Plantagen
Die Öffnung von Plantagen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes für Besucher der Veranstaltung »Baumblüte« und deren Verköstigung mit Getränken und Speisen ist ein traditioneller Kern der Veranstaltung und somit für jeden Plantagenbesitzer unkompliziert möglich. Der verkaufte Obstwein muss dabei aus Werder (Havel) oder aus eigener Herstellung stammen. Weitere Auflagen sind möglich.
Grundstücksverkäufe
Ein Verkauf von Obstwein in den Gärten, aus Fenstern, Grundstückszäunen oder Hofeingängen innerhalb des Stadtgebietes ist ein traditioneller Kern der Veranstaltung und somit für jeden unkompliziert möglich. Der verkaufte Obstwein muss dabei aus Werder (Havel) oder aus eigener Herstellung stammen. Um die Sicherheit und die Qualität der Obstweine aus eigener Herstellung zu gewährleisten, werden im Vorfeld der Veranstaltung Qualitätskriterien aufgestellt, welche von den Herstellern eingehalten werden müssen. Weitere Auflagen sind möglich.
REGIONALITÄT
Um mit der Veranstaltung »Baumblüte« die Stadt Werder (Havel) und die dazugehörige Region zu repräsentieren werden in erster Linie ortsansässige Händler, Handwerker, Künstler und Dienstleister bevorzugt. Der Begriff der Regionalität meint in Rahmen dieses Konzepts in erster Instanz die Anwohner und Anwohnerinnen sowie Unternehmen und Vereine, welche in der Stadt Werder (Havel) angesiedelt sind. In zweiter Instanz wird der Landkreis Potsdam-Mittelmark, in dritter Instanz das Land Brandenburg sowie in vierter Instanz die Agglomeration Berlin mit einbezogen. Die Kriterien für die Auswahl müssen transparent und nachvollziehbar sein.
DEZENTRALITÄT
Die Veranstaltung wird örtlich nicht konzentriert. Das Prinzip der Flächen- und Veranstaltungsgestaltung ist die dezentrale Ansiedelung verschiedener Angebote und Aktivitäten, welche durch definierte Verkehrswege miteinander verbunden werden.
NACHHALTIGKEIT
Alle Angebote, Aktionen und Vergaben orientieren sich an Nachhaltigkeitsprinzipien. Als Grundlage hierzu dient u.a. der Leitfaden für Open-Air-Festivals, welcher sich auf die besonderen Erfordernisse adaptieren lässt. Dabei kommt ebenfalls das Drei-Säulen-Prinzip der Nachhaltigkeit zum Tragen, welches eine Kombination aus ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten darstellt.
QUALITÄT UND TRANSPARENZ
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsprinzips wird insbesondere Wert auf Hochwertigkeit und Qualität gelegt. Dieses Prinzip gilt für alle Veranstaltungsbereiche und erstreckt sich auf die Angebote, programmatische Gestaltung und Ausführungen. Dabei sind die Herkünfte, die Kriterien, die Vergaben, etc. jederzeit transparent und nachvollziehbar.
BETEILIGUNG
Die Werderaner Bürger werden in der Planungsphase beratend hinzugezogen und an der Gestaltung der Veranstaltung »Baumblüte« beteiligt.
EINBEZIEHEN VON INTERESSENSGRUPPEN
Innerhalb gesetzter Rahmenbedingungen können lokale Vereine und Institutionen in die Gestaltung bestimmter Veranstaltungsbereiche und/oder -flächen mit einbezogen, bzw. beteiligt werden. Dies kann sich auf die bauliche Gestaltung der Bereiche, das Betreiben von Ständen, die programmatische Ausrichtung bis hin zur Durchführung von Bühnenprogrammen beziehen.
PREISBINDUNG UND ANGEBOTSPFLICHT
Zur Sicherstellung des Gemeinwohls und zur Erreichung der Zielsetzung wird das freie Marktprinzip eingeschränkt. Die Abgabe von alkoholischen Getränken – insbesondere Obstweine – muss vorher angemeldet werden und unterliegt bestimmten Auflagen. Die Auflagen sind transparent, nachvollziehbar und für alle Anbieter gleich. Verkaufsstellen sind nur in ausgewiesenen Bereichen oder festgelegten Rahmen erlaubt und es wird ein Mindestabgabepreis festgelegt, der nicht unterschritten werden darf. Eine Rabattierung ist nicht möglich. Es muss zusätzlich immer mindestens ein alkoholfreies Getränk zu einem festgelegten Höchstabgabepreis angeboten werden [vergl. Gliederungspunkt »Versorgung«].
VER- UND ENTSORGUNG
Die ausreichende Grundversorgung mit Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und Vermeidung/Entsorgung von Müll ist ein definiertes Veranstaltungsprinzip und muss somit immer gewährleistet sein.
VERFÜGBARKEIT VON TRINKWASSER / ALKOHOLFREIE GETRÄNKE
In allen Veranstaltungsbereichen sollte eine kostenfreie Versorgung von Trinkwasser bestehen. Diese ersetzt jedoch nicht die Pflicht der Verkaufsstellen, mindestens ein alkoholfreies Getränk, welches nicht einfaches Trinkwasser ist, vorzuhalten und zum Höchstabgabepreis abzugeben. Die Trinkwasserstellen müssen gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Das Trinkwasser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, jedoch ist die Gestaltung der Abgabestellen nicht zwingend vorgegeben. Um die Möglichkeiten der Umsetzung zu gewährleisten und zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ist im Vorfeld der Veranstaltung eine Abstimmung mit dem lokalen Wasser- und Abwasserzweckverband durchzuführen. Aufgrund dieser Abstimmung kann über die Verfügbarkeit von Trinkwasserstellen entschieden werden.
AUSREICHEND SANITÄRE EINRICHTUNGEN
Über den gesamten Veranstaltungsbereich sind ausreichend sanitäre Einrichtungen vorhanden, welche jederzeit gut zu erreichen, gut sichtbar gekennzeichnet sind und einen guten Benutzungsstandard bieten. Die Aufstellung erfolgt zentral und durch einen zentralen Anbieter, so dass eine einheitliche und funktionierende Versorgung gewährleistet ist.
ZENTRALE MÜLLENTSORGUNG
Jeder Akteur der Veranstaltung ist dazu angehalten, Müll zu vermeiden [vgl. Gliederungspunkt »Nachhaltigkeit«]. Die noch notwendige Müllentsorgung findet zentral statt, um so eine einheitliche und funktionierende Entsorgung zu gewährleisten.