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VERFÜGBARKEIT VON TRINKWASSER / ALKOHOLFREIE GETRÄNKE

In allen Veranstaltungsbereichen sollte eine kostenfreie Versorgung von Trinkwasser bestehen. Diese ersetzt jedoch nicht die Pflicht der Verkaufsstellen, mindestens ein alkoholfreies Getränk, welches nicht einfaches Trinkwasser ist, vorzuhalten und zum Höchstabgabepreis abzugeben. Die Trinkwasserstellen müssen gut sichtbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Das Trinkwasser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, jedoch ist die Gestaltung der Abgabestellen nicht zwingend vorgegeben. Um die Möglichkeiten der Umsetzung zu gewährleisten und zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, ist im Vorfeld der Veranstaltung eine Abstimmung mit dem lokalen Wasser- und Abwasserzweckverband durchzuführen. Aufgrund dieser Abstimmung kann über die Verfügbarkeit von Trinkwasserstellen entschieden werden.

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