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Betriebssicherheit

Im Rahmen einer betrieblichen Sicherheit der Veranstaltung »Baumblüte« darf kein Risiko, welches durch die Veranstaltung begründet ist, höher liegen als das normal übliche Lebensrisiko. Dies gilt insbesondere für die Aufbauten und den Betrieb des Festes.

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