64. Änderung des Flächennutzungsplans - Bebauungsplan Scharmbeck Nr. 6 „Erweiterung Bäckerei“
64. Änderung des Flächennutzungsplans „Scharmbeck, gemischte Baufläche und Gemeinbedarfsfläche“ und Bebauungsplan Scharmbeck Nr. 6 „Erweiterung Bäckerei“
64. Änderung des Flächennutzungsplans „Scharmbeck, gemischte Baufläche und Gemeinbedarfsfläche“ und Bebauungsplan Scharmbeck Nr. 6 „Erweiterung Bäckerei“
Gemäß §§ 2 und 3 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung wird amtlich bekannt gemacht, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) in seiner Sitzung am 27.01.2026 beschlossen hat, für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans und für den B-Plan Scharmbeck Nr. 6 einen Entwurfsbeschluss zu fassen und die Entwürfe im Internet zu veröffentlichen.
Die Geltungsbereiche der Planungen liegen nördlich der hauptsächlichen Ortslage von Scharmbeck, südlich der BAB 39 und umfasst das Flurstück des Feuerwehrgerätehauses (für die FNP-Änderung) sowie der bestehenden Bäckerei und Flächen östlich von dieser. Südlich grenzt die Siedlungslage des Ortsteils Scharmbeck an. Westlich des Geltungsbereiches verläuft die Scharmbecker Dorfstraße, die als Kreisstraße 8 qualifiziert ist.
Der jeweilige Geltungsbereich ist in nachfolgend unten dargestellten Plänen für die FNP-Änderung und den B-Plan durch eine schwarze unterbrochene Linie dargestellt.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören: (1) Umweltbericht (Teil der Begründung) incl. Bestandsplan und Abbildungen als Anhang (2) Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzuntersuchung zum Bauvorhaben der Bäckerei Soetebier, Winsen, Dipl.-Biologe Karsten Lutz, Hamburg, 11/2025(3) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Scharmbeck 6 „Erweiterung Bäckerei der Stadt Winsen (Luhe) sowie Ergänzung gewerbliche Vorbelastung, Lärmkontor GmbH, Hamburg, 06/2025 und 12/2025 (4) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag: BWS GmbH, 11/2025, Hamburg
Ebenso haben nachfolgend aufgeführte Behörden, Institutionen und Verbände eine Stellungnahme mit Aussagen zu Umweltbelangen abgegeben:
(5) Stellungnahme des Landkreises Harburg vom 11.04.2025 (6) Die Autobahn GmbH des Bundes, 11.04.2025(7) Archäologisches Museum Hamburg vom 13.03.2025 (8) Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung vom 03.04.2025
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar. Sie befinden sich in den mit ausliegenden Unterlagen (1) bis (6):
I Aus dem Umweltbericht (1)
1. Angaben zum Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Beschreibung des Bestands an Biotoptypen im Geltungsbereich mit Scher- und Trittrasen, halbruderaler Staudenflur auf einer Versickerungsfläche, Gehölzen des Siedlungsbereichs sowie versiegelten und bebauten Flächen. Angaben zu den potenziell vorkommenden Brutvogelarten des Siedlungsbereichs sowie den potenziell vorkommenden Fledermausarten. Darstellung der Auswirkungen der Planung auf Tiere sowie der Inanspruchnahme von Biotoptypen.
2. Angaben zum Schutzgut Boden
Beschreibung des vorliegenden Bodens mit Auftragsböden. Angaben zu den Auswirkungen der Planung durch Versiegelung, Bodenbewegung und Verdichtung mit Beeinträchtigung der Bodenfunktionen.
3. Angaben zum Schutzgut Fläche
Beschreibung der Mehrversiegelung des Grundstücks.
4. Angaben zum Schutzgut Wasser
Angaben zur Lage innerhalb der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Winsen/Stelle/Ashausen und zur Versickerungsfähigkeit des Bodens. Aussagen zur geplanten Oberflächenentwässerung in Form von Versickerung auf dem eigenen Grundstück.
5. Angaben zum Schutzgut Klima/Luft
Aussagen zum Bestand mit dem Klima der Ortsrandlagen kleinerer Orte sowie zu den Vorbelastungen der Funktionsfähigkeit von Klima und Luft durch die nördlich verlaufende BAB A39. Beschreibung der Veränderung des örtlichen Mikroklimas durch die zusätzliche Bodenversiegelung im Rahmen des Planvorhabens.
6. Angaben zum Schutzgut Landschaft
Angaben zur guten landschaftl, Einbindung durch Gehölzbestände an der BAB A39. Beschreibung der Vorbelastung des Landschaftsbildes durch die BAB A39 sowie dem Erfordernis von Eingrünungsmaßnahmen in Richtung Osten und Südosten.
7. Angaben zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit
Aussagen zu bestehenden Vorbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm sowie zu den zu erwartenden Lärmbelastungen im Plangebiet und an der benachbarten Wohnbebauung.
8. Angaben zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Aussagen zu Bodendenkmälern (nicht bekannt und nur bedingt zu erwarten).
9. Angaben zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich
Darstellung der erforderlichen Maßnahmen zum Artenschutz wie fledermaus- und insektenfreundliche Außenbeleuchtung sowie Bauzeitenbeschränkungen bei der Fällung von Gehölzen. Beschreibung der Pflanzung von Bäumen und Strauchgruppen zur landschaftlichen Einbindung. Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung mit Festlegung des Ausgleichs im Bereich einer externen Ausgleichsfläche. Ausführungen zum Schutz von Mutterboden und der Behebung von baubedingter Verdichtung des Bodens. Angaben zur vorgeseh. Versickerung des Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes. Aussagen zu Maßnahmen zum Schallschutz gegenüber Verkehrslärm.
II Aus der Faunistischen Potenzialanalyse und Artenschutzuntersuchung zum Bauvorhaben der Bäckerei Soetebier (2)
Angaben zu den potenziell vorkommenden Brutvogelarten und dem potenziellen Vorkommen von Fledermäusen sowie der potenziellen Nutzung des Plangebietes durch diese Tiergruppen, zum potenziellen Vorkommen weiterer Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (kein Vorkommen), zur Auswirkung der Planung auf Vögel und Fledermäuse inklusive Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG und Angaben zu artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen (Vögel und Fledermäuse).
III Aus der schalltechnischen Untersuchung (3)
Aussagen zu bestehenden Vorbelastungen durch Verkehrs- und Gewerbelärm sowie zu den zu erwartenden Lärmbelastungen im Plangebiet und an der benachbarten Wohnbebauung. Empfehlungen zur Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen gegenüber Verkehrslärm.
IV Aus dem Wasserwirtschaftlichen Fachbeitrag (4)
Aussagen zum Bestand, zur Versickerungsfähigkeit des Baugrundes, den Bemessungsgrundlagen für die Oberflächenentwässerung, zum Entwässerungskonzept einschließlich der Starkregenvorsorge.
V Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung (5) bis (7) und der Beteiligung der Öffentlichkeit (8)
- mit Hinweisen zum Schallschutz in (5) und (6)
- mit Hinweisen zum Schutzgut Wasser u. dem Trinkwasserschutzgebiet in (5)
- mit Angaben zu Bodendenkmälern (nicht vorhanden u. nur bedingt zu erwarten) in (7)
- mit Hinweisen zum Schutzgut Luft und Schutzgut Klima in Bezug auf Abwärme in (8)
Der Entwurf des Bauleitplans mit Begründung ist im Internet über das zentrale Landesportal https://uvp.niedersachsen.de/startseite und über die städtische Internetseite unter https://www.winsen.de/Auslegung in der Rubrik: Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
in der Zeit vom 30.01.2026 bis 02.03.2026 einschließlich
einsehbar.
Die Unterlagen liegen darüber hinaus für jedermann im selben Zeitraum zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Stadt Winsen (Luhe), Rathaus, Schloßplatz 1, Stadtplanung, an den Diensttagen montags bis freitags von 8.00 – 12.00 Uhr, darüber hinaus dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 15.00 – 18.00 Uhr aus. Nach vorheriger Vereinbarung ist eine Einsichtnahme auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Stellungnahmen zu dem vorgenannten Bauleitplanentwurf mit der dazugehörigen Begründung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben.
Während der Veröffentlichungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stadtplanung@stadt-winsen.de); diese können aber auch bei Bedarf an die Stadt Winsen (Luhe), Schlossplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) postalisch oder auf allen anderen Wegen abgegeben werden.
Bezogen auf die FNP-Änderung ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes (URG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des URG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des URG mit allen Einwendungen ausgeschlossen. Dies gilt genau für Einwendungen, die diese im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Von Ihnen eingereichte personenbezogene Daten werden auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz verarbeitet. Legen Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben vor, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Contact for questions
Peter-Max Möller
Stadt Winsen
GB IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schlossplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-176
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. - der 64. Änderung des Flächennutzungsplans „Scharmbeck, gemischte Baufläche und Gemeinbedarf“ sowie - des Bebauungsplans Scharmbeck Nr. 6 „Erweiterung Bäckerei“ mit örtlicher Bauvorschrift zu äußern.
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