B-Plan Winsen Nr. 17, 1. Änd. (Jugendzentrum) | 55. FNP-Änd. - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Für den Neubau des Jugendzentrums nahe des Luheparks am Schloßring ist eine entsprechende Baurechtschaffung erforderlich.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürger:innen die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar: Zu den Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Hintergründe und Grundzüge der Planung
Die Stadt Winsen (Luhe) plant den Neubau des Jugendzentrums nahe des Luhe-Spielplatzes am Schloßring. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“ sowie des Flächennutzungsplanes erforderlich, um das entsprechende Baurecht zu schaffen.
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“ und der 55. FNP-Änderung weist eine Gesamtfläche von rund 4.000 qm auf (siehe Anlagen 1 und 2). In östlicher Richtung wird er von der Straße „Schloßring“ begrenzt. Im Westen des Geltungsbereiches befindet sich die Skateranlage des Luheparks und im Norden der Kiosk mit dem Minigolfplatz. Südlich grenzt der ehemalige Busparkplatz der Landesgartenschau an die Fläche an.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich größtenteils als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Parkfläche“ dar (siehe Anlage 2). Der nordwestliche Teil des Geltungsbereiches wird als Gefährdungsgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet dargestellt, die Überschwemmungslinie verläuft zusätzlich durch diesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung.
Insgesamt sind innerhalb des Geltungsbereiches drei Bebauungspläne rechtskräftig. Dabei handelt es sich um die Bebauungspläne Winsen Nr. 14 „Bahnhofstraße“, Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“ und Winsen Nr. 33 „Schloßring“ (siehe Anlage 3). Im Bebauungsplan Winsen Nr. 14 „Bahnhofstraße“ ist der betroffene Bereich als öffentliche Grünfläche, im Bebauungsplan Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“ als Parkanlage und im Bebauungsplan Winsen Nr. 33 „Schloßring“ als Spielplatz bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt (siehe Anlage 4).
Bereits im Jahr 2018 fanden erste Überlegungen bzgl. eines neuen Jugendzentrums statt. Nachdem im selben Jahr ein entsprechender Grundsatzbeschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) herbeigeführt wurde, begann daraufhin die inhaltliche Planung bzw. Vorprüfung. In Kooperation mit der Leuphana Universität Lüneburg und einem Hamburger Architekturbüro wurden eine zweitägige Zukunftswerkstatt mit Jugendlichen sowie ein anschließender Workshop mit Vertretern der Verwaltung durchgeführt. Hierbei kristallisierte sich der zugrunde liegende Standort aufgrund verschiedenster Faktoren (z. B. gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad oder ÖPNV, Nähe zur Innenstadt, angrenzende Lage an den Luhepark etc.) als der geeignetste heraus.
Die aktuelle Planung sieht die Realisierung von zwei getrennten Gebäudekörpern (Haus der Jugend nördlich und Gebäude für junges Wohnen südlich) mit jeweils drei Vollgeschossen vor. Der vorhandene Kiosk würde im Zuge der Realisierung des Vorhabens zurückgebaut und in abgewandelter Form (Bistro) in den Neubau des Hauses der Jugend integriert werden. Das Raumkonzept des Hauses der Jugend wird voraussichtlich eine Fläche von 1.700 qm aufweisen. Ein Teil der nachzuweisenden Stellplätze ist zwischen den beiden Gebäudekörpern geplant (siehe Anlage 5). Die übrigen Stellplätze werden entweder durch eine Tiefgarage, Parkplatzfläche im EG o. ä. oder innerhalb der nah gelegenen Umgebung nachgewiesen.
Verkehrlich erschlossen wird die Stellplatzanlage über den vorhandenen Schloßring. Fußgänger und Radfahrer erreichen das Jugendzentrum hauptsächlich über die nördlich gelegene Wegeverbindung, zusätzlich jedoch auch über den Schloßring. Der Gummiweg soll im Zuge des Neubaus verlegt werden, sodass dieser östlich des bestehenden Kiosks über eine eventuelle Querungshilfe zum Schloßring führt, ehe er im weiteren Verlauf auf den bestehenden Weg Richtung Bahnhofstraße anschließt (siehe Anlage 6).
Beim Neubau wird es sich um kein Jugendzentrum im eigentlichen Sinne handeln, da die Stadtverwaltung ergänzende Nutzungen innerhalb des ersten, nördlich gelegenen Gebäudekörpers vorsieht, um diesen noch effizienter nutzen zu können. In diesem Zusammenhang sind eine Werkstatt, ein Bistro, eine Schülertafel, eine Schüler- bzw. Ferienbetreuung, Büroarbeit bzw. Schulungen/Seminare, Musikangebote/Konzerte, ein Sportbereich und ein kultureller Bereich vorgesehen. Es werden Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen (z. B. verschiedenste Aufführungen) und Tanz-/Disco-Veranstaltungen stattfinden. Es ist also von einem höheren Personenaufkommen, auch nach 22 Uhr auszugehen. Zusätzlich werden entsprechende An- und Abfahrtsverkehre erzeugt. Der zweite, südlich gelegene Gebäudekörper dient der Form des jungen Wohnens (Auszubildende, Studenten etc.).
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden bereits die artenschutzrechtliche Kartierung, der Umweltbericht für die 1. Änderung des B-Plans Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“ und das waldfachliche Gutachten beauftragt. Im Laufe der nächsten Zeit werden zusätzlich ein Umweltbericht für die 55. FNP-Änderung, eine schalltechnische Untersuchung, eine Baugrunduntersuchung sowie ein Verkehrsgutachten beauftragt.
Planunterlagen
Anlage 1 - Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Winsen Nr. 17
Anlage 2 - Geltungsbereich 55. FNP-Änderung
Anlage 3 - Rechtskräftige Bebauungspläne - Übersicht
Anlage 4 - Rechtskräftige Bebauungspläne - Festsetzungen
Anlage 5 - Städtebauliche Struktur
Anlage 6 - Verkehrliche Aspekte
Contact for questions
Herr Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-266
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier können Ideen, Hinweise und Anregungen angelegt werden.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 1. Änderung (Jugendzentrum) des Bebauungsplanes Winsen Nr. 17 "Hinter den Höfen" und der 55. Änderung des Flächennutzungsplans.
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.