B-Plan Winsen Nr. 62 "Naturbad im Eckermannpark" mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute verkürzte öffentliche Auslegung
Aufgrund einiger TÖB-Anregungen waren geringfügige Änderungen des Bebauungsplanentwurfes erforderlich, die eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung erforderlich machen.
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürger:innen die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar: Zu den Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 01.07.2021 den Beschluss über den Bebauungsplanentwurf/modifizierten Aufstellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung für den Zeitraum eines Monats und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Die Behördenbeteiligung fand daraufhin vom 15.07. bis 03.09.2021 statt. In der Zeit vom 26.07. bis 03.09.2021 lag der Bebauungsplanentwurf öffentlich aus. Seitens der Träger öffentlicher Belange erhielt die Stadt Winsen (Luhe) Anregungen, aus denen geringfügige Änderungen des Bebauungsplanentwurfes resultierten.
Bei den Änderungen handelte es sich um folgende:
Textliche Festsetzungen:
- Bei Festsetzung 1.2 wurde der redaktionelle Fehler, dass im „Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeit und Kultur“ eine Kleinwindkraftanlage zulässig ist, korrigiert: Diese wird an zuvor genannter Stelle nicht mehr aufgelistet. Die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage ist ausschließlich innerhalb der Versorgungsfläche zulässig.
- Die Festsetzung 1.2 wurde darüber hinaus dahingehend geändert, dass die zulässige bauliche Nutzung nach Baufeld 1 und 2 definiert wird. Die Bebauungsplanzeichnung wurde entsprechend um die Baufelder 1 und 2 ergänzt (siehe Abschnitt „Planzeichnung“).
- Die Festsetzung 3 b wurde dahingehend geändert, dass die zulässige Größe der Nebenanlagen innerhalb von Baufeld 2 über eine auf die Grundstücksfläche bezogene Verhältniszahl gesteuert wird (Nebenanlagen zulässig bis zu einem Anteil von 0,0059 qm je 1 qm überbaubarer Grundstücksfläche).
- Unter Festsetzung 4 werden nun zusätzlich die Höhe sowie der Typ der Kleinwindkraftanlage definiert: Zulässig ist die Errichtung einer Kleinwindkraftanlage bis 30 m Höhe als Vertikalläufer.
- Die Festsetzung der Gebäudehöhe von maximal 7 m in der ÖBV nach NBauO unter Buchstabe b wurde entfernt. Die maximale Gebäudehöhe ist nun nach BauGB festgesetzt (siehe Planzeichnung).
- Buchstabe c der ÖBV wurde dahingehend ergänzt, dass die Farbe der solartechnischen Anlagen nun genau definiert wird.
Planzeichnung:
- Die Bebauungsplanzeichnung wurde um das Baufeld 2 ergänzt.
- In der Planzeichnung ist in Baufeld 1 textlich niedergeschrieben, dass eine GRZ von 1,0 sowie eine maximale Gebäudehöhe von H = 7 m (nach BauGB) innerhalb des Feldes zulässig sind.
- In Baufeld 2 ist textlich niedergeschrieben, dass eine GRZ von 0,5 zulässig ist.
- Die öffentliche Straßenverkehrsfläche wurde im Bereich der Zufahrt zur Stellplatzanlage auf Grundlage der durch das externe Ingenieurbüro weiterentwickelten Erschließungsplanung angepasst.
Begründung:
- Ergänzung der Begründung im Kapitel 2.2.3 um eine Erläuterung, dass die Versorgungsfläche grundsätzlich nur Platz für eine Kleinwindkraftanlage bietet.
- Außerdem Ergänzung der Begründung im Kapitel 2.2.3 um Abschnitt, welcher sich mit städtebaulicher Wirkung der Kleinwindkraftanlage auseinandersetzt.
- Ergänzung der Begründung in Kapitel 2.2.1 unter Abschnitt „Maß der baulichen Nutzung“ um den Hinweis, dass das Baufeld 1 vollständig überbaut werden darf sowie um Erläuterungen zu Baufeld 1 und 2.
- Ergänzung der Begründung im Kapitel 8 um Informationen des NLWKN zum Hochwasserrisikomanagement.
- Ergänzung der Begründung im Kapitel 2.2.1 unter Abschnitt „Nutzungsart Sonstiges Sondergebiet (SO)“ um Angaben zu den geplanten kulturellen Veranstaltungen.
Aufgrund der zuvor genannten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes war zusätzlich eine entsprechende Anpassung des Umweltberichtes erforderlich: Unter anderem wurde die Bilanzierung auf Grundlage der Änderungen angepasst und die Beschreibung der Planung an verschiedenen Stellen aktualisiert.
Die Änderungen im Textteil des Bebauungsplans und der Begründung zum Bebauungsplan sind für eine erneute, verkürzte und beschränkte Auslage entsprechend kenntlich gemacht (siehe Unterlagen in der Cloud). Den übrigen Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit konnten größtenteils gefolgt werden.
Mit Hilfe des Bebauungsplanes Winsen Nr. 62 „Naturbad im Eckermannpark“ soll das Baurecht für die Realisierung eines Naturbades geschaffen werden, welches grob gesagt ein Funktionsgebäude mit Gastronomie, Eingangsbereich, Duschen und dem Naturbadbetrieb dienenden Räumlichkeiten, eine Liegewiese, ein Wasserbecken sowie eine Kleinwindkraftanlage beinhaltet. Zusätzlich soll durch den Bebauungsplan das Baurecht für eine entsprechende Stellplatzanlage westlich des Naturbades geschaffen werden. Der Entwurfsbeschluss für die zugehörige 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winsen (Luhe) wurde nachgelagert am 07.10.2021 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) gefasst. Der Satzungsbeschluss für o. g. Bebauungsplan sowie die 50. FNP-Änderung soll Mitte des Jahres 2022 im Parallelverfahren herbeigeführt werden.
Contact for questions
Herr Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-266
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier können Ideen, Hinweise und Anregungen angelegt werden.
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Final Results
Die hier gestartete erneute verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB dient der Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Winsen Nr. 62 "Naturbad im Eckermannpark".
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.