Bebauungsplan Luhdorf Nr. 13 "Straßenplanung Osttangente"
Der Entwurfsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan wurde durch den Verwaltungsausschuss am 07.12.2023 gefasst. In Folge dessen werden die Unterlagen für einen Monat sowohl im Rathaus als auch Online öffentlich ausgelegt.
Mitmachen erwünscht!
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil und bietet allen die Chance, sich über verschiedene Wege zu informieren und einzubringen.
Auf dieser Plattform möchten wir die Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und formellen oder informellen Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zur Planung beizutragen.
Die Erkenntnisse aus den erhaltenen Anregungen werden im weiteren Verlauf dieses Verfahrens abgewogen und gegebenenfalls in das Konzept eingearbeitet. Das Ergebnis wird in einem Beschlussvorschlag für die politischen Gremien vorbereitet. Nach erfolgter Beschlussfassung wird diese im Amtsblatt und den ortsüblichen Medien (Zeitungen, Homepage der Stadt Winsen (Luhe) bekannt gemacht. Die Endfassung des Konzepts wird dann auch an dieser Stelle im Bereich ´Ergebnis´ zugänglich sein.
Worum geht es?
Die Verkehrsbelastung der Knotenpunkte Ilmer Moorweg/Max-Planck-Straße, nördliche und südliche Autobahnrampe der A39 sowie Benzstraße entlang der Osttangente ist seit 2016 deutlich angestiegen. Insbesondere der Knotenpunkt Ilmer Moorweg/Max-Plank-Straße ist bereits als Unfalhäufungsstelle aufgefallen. Die ausgewählte Ausbauvariante reagiert sowohl auf die bestehenden als auch auf die zukünftig angenommenen Verkehrströme, um möglichst langfistig verkehrstechnisch stabil und sicher zu funktionieren.
Die Unterlagen (Begründung und Gutachten) des Bebauungsplans Luhdorf Nr. 13 "Straßenplanung Osttangente" erklären die Entscheidungsfindung der Ausbauvariante. Des Weiteren werden die formellen städtebaulichen Inhalte abgearbeitet, wie zum Beispiel natur- und artenschutzrechtliche Belange.
Hinweise, Anregungen und Ideen zu den Unterlagen oder dem Vorhaben können hier eingebracht werden.
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar:
https://cloud.stadt-winsen.de/s/j7f2MxAJynXzb8c
Des Weiteren stehen die Unterlagen auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südosten des städtischen Teils von Winsen (Luhe). Er beinhaltet Teile der Fahrbahnen im Auf- und Abfahrtsbereich Winsen Ost der Bundesautobahn (BAB) A 39, welche die Osttangente in Ost-West Richtung in Hochlage quert. Der Planbereich schließt außerdem im Verlauf der Osttangente die beiden Knotenpunkte nördlich (Ilmer Moorweg/Max-Plank-Straße) und südlich davon (Benzstraße) mit ein. Südwestlich der Autobahn-Querung grenzt ein Waldgebiet und südöstlich grenzt ein Gewerbegebiet an die K 84 an. Nördlich der A 39 wird die K 84 innerhalb des Plangeltungsbereiches beidseitig von Ackerflächen und Gräben eingeschlossen.
Eine die Planung begleitend privatrechtliche Vereinbarung zwischen Landkreis und Winsen sichert zwei zusätzliche Flächen, die Zwecken des naturschutzfachlichen Ausgleichs für den mit der Planung vorliegenden Eingriff in Natur und Landschaft dienen. Diese Ausgleichsflächen werden unter Punkt 10.3.3 der Begründung behandelt.
Der Bebauungsplan Luhdorf Nr. 13 wird folgende Bebauungspläne teilaufheben:
- B-Plan Winsen Nr. 32 Gewerbepark Winsen-Ost
- B-Plan Winsen Nr. 48a Gewerbegebiet Luhdorf
- B-Plan Winsen Nr. 48a Gewerbegebiet Luhdorf, 1. Änderung
Ausbauvariante zusammengefasst
Die vorliegende Planung ist das Ergebnis aus verschiedenen Verkehrsvarianten insbesondere für den Knotenpunkt Ilmer Moorweg, Max-Plank-Straße und Osttangente (K4). Die Verkehrssimulation vom Büro PGT hat letztendlich ergeben, dass die Variante „Kreuzung mit Lichtsignalanlage“ für den Knotenpunkt (K4) effizienter den Verkehr regeln kann, als die Variante „Kreisverkehr“. Dies liegt unteranderem an dem Bahnübergang der OHE Bahn im Ilmer Moorweg, der grade in den Spitzenzeiten zu einer Beeinträchtigung der Verkehrsabwicklung innerhalb des Kreisverkehres führen kann.
Die bevorzugte Ausbauvariante für die Osttangente verbreitet die Fahrbahn nach Westen und koppelt den Rechtsabbieger der Nordrampe (A39) mit dem Rechtabbieger auf der Osttangente in die Ma-Planck-Straße. Außerdem entstehen auf der Osttangente zwei Fahrstreifen für den Geradeausverkehr.
Die Wahl viel deswegen hauptsächlich diese Variante, weil durch die Geo- metrie der längste Stauraum für den Rechtsabbieger in die „Max-Planck- Straße“ gebildet wird. Zudem ergibt es die größte Verflechtungslänge für einen Spurwechsel in die Geradeausfahrbahn. Die komplette LSA-Steuerung der einzelnen Fahrspuren ist, um das hohe Verkehrsaufkommen zu kanalisieren, eh nötig, sodass die Vorteile der Variante II in Anspruch genommen werden können. Durch geeignete Beschilderung und Markierung kann die Qualität der Verkehrsabläufe noch gesteigert werden. Die anderen Varianten verschenken bei durchgehender LSA-Steuerung zu viel Stauraum und Verflechtungslänge.
Flächennutzungsplan
Im Auszug des Flächennutzungsplanes (siehe Abb.) der Stadt Winsen (Luhe) sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes hauptsächlich Flächen für Autobahnen und deren ZU- und Abfahrten (BAB - A 39) sowie sonstige überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen (K 84 und Max-Plank-Straße) dargestellt. Das Regenrückhaltebecken zwischen der nördlichen Rampe und der A 39 sowie zwei kreuzende 110 KV Freileitungen (nachrichtliche Übernahme) sind ebenfalls erkennbar. Ein weiteres Regenrückhaltebecken befindet sich nördlich angrenzend zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Südlich angrenzend an den Geltungsbereich sind die dort gelegenen Wald- und Gewerbeflächen zu nennen, welche auf das Vorhaben Einfluss nehmen und im weiteren Text aufgegriffen werden. Des Weiteren befindet sich zwischen dem Regenrückhaltebecken und dem Ilmer Moorweg eine Fläche des Gemeinbedarfs sowie zwischen dem Ilmer Moorweg und der A39 eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, in welche der westliche Rand des Planungsgebietes hineinragt.
Bebauungsplan Festsetzungen
Festsetzungen
Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem bestehenden Flächennutzungsplan, dessen dargestellte Straßenverkehrsflächen optimiert und kleinteilig verbreitert werden. An den städtebaulichen Grundzügen der Planung sowie an der verkehrlichen Grundkonzeption der vorhandenen Verkehrsanlagen ändert sich nichts. Die Verbreiterung der Verkehrsflächen ziehen die Verlegung der Radwege, Entwässerungsmulden und Böschungen nach sich aber auch hier verändert sich das Grundkonzept nicht.
Art und Maß der Nutzung
Innerhalb der Planzeichnung werden hauptsächlich öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Herkömmliche Festsetzungen zu GRZ, GFZ und ähnlichem entfallen daher. Die Kompensationsmaßnahmen, die naturschutzfachlich wegen der vergrößerten Versiegelung erforderlich sind, befinden sich außerhalb des Geltungsbereichs. Hierzu werden zwei privatrechtlich gesicherten Flächen in Seevetal festgesetzt. Die Auswertung des Kompensationsaufwands kann unter Punkt 10.3.3 dieser Begründung nachgelesen werden.
Umweltbericht
Alle folgenden Schutzgüter sind über die Beauftragung eines Umweltberichtes (November 2023) von der Planungsgruppe PGL Thieme-Hack Landschaftsarchitekten PartGmbB abgearbeitet worden.
Als umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor:
Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt,
- Faunistische Potentialanalyse mit Artenschutzuntersuchung (2023), Dipl.-Biol. Karsten Lutz
Schutzgut Boden und Grundwasser,
- Geo- und Abfalltechnischer Untersuchungsbericht (2023), BGM Baugrundberatung GmbH
Schutzgut Fläche,
Schutzgut Wasser,
Schutzgut Luft und Klima,
Schutzgut Landschaft,
Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und
- Schalltechnische Untersuchung (2023), Ingenieurbüro Bergann Anhaus GmbH
- Bericht zur Erkundung und Gefährdungsabschätzung ehem. Chemie Fabrik Fridingen am Ilmer Moorweg (2023), Nordheide Geotechnik GmbH
Schutzgut Kultur u. sonst. Sachgüter
Anlagen
Unter folgendem Link können die Begründung zum Bebauungsplan Luhdorf Nr. 13 „Straßenplanung Osttangente“und alle Anlagen heruntergeladen werden:
https://cloud.stadt-winsen.de/s/j7f2MxAJynXzb8c
1a-1e PGT Umwelt und Verkehr 2017-2023
2. Stüvel - Entwurfsplanung Erläuterungsbericht 2023
3. PGL landschaftspflegerischer Fachbeitrag Ausbau AS Winsen OST 2023
4. Karsten Lutz Winsen-Ost-K84-2Varianten 2023
5. BGM Geo- und Abfalltechnische Unterschung im Bereich AS Winsen Ost (31-05-2022)
6. Nordheide Geotechnik Erkundung und Gefährdungsabschätzung ehem. Chem. Fabrik Fridingen am Ilmer Moorweg 2023
7. Ing Büro Bergann Anhaus Lärmschutzuntersuchung 2023
8. PGL Umweltbericht B-Plan Luhdorf 13 Straßenplanung Osttangente 2023
9. Planungsbüro Verkehr Technik Telematik BÜSTRA 2023
Contact for questions
David Forster
GB4 - Stadtplanung
und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171657166
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier können Anregungen und Hinweise geäußert werden.
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Nothing to show
Final Results
Die Beteiligung läuft vom 22.12.2023 bis einschließlich 23.01.2024. Ergebnisse werden nach Abschluss des Verfahrens hier einzusehen sein.