Bebauungsplan Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadt Winsen beabsichtigt die Schaffung von Planungsrecht für den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule sowie ein anknüpfendes Wohngebiet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Stöckte Nr. 8 „Grundschule und Wohnen“ und der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 54) beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), Planungsrecht für den Neubau einer 2,5-zügigen Grundschule im Norden des Stadtgebietes zu schaffen. Geplant ist außerdem dem anknüpfend ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Der vorgeschlagene Geltungsbereich liegt im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als landwirtschaftliche Fläche aus. Da der Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, wird die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle erforderlich (Parallelverfahren).
Bei dem Plangebiet handelt es sich ausschließlich um Ackerland. Im Osten wird es unmittelbar durch die Hoopter Str. eingegrenzt. Die nördliche Grenze bildet der Wirtschaftsweg „Rohrleuen“ und die südliche das Flurstück 44. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Stöckte. Der Geltungsbereich soll aufgrund der noch bevorstehenden Machbarkeitsprüfung zur Integration eines Sportplatzes mit 400m-Laufbahn ins Plangebiet nach Westen ausgeweitet werden. Denkbar ist eine Verschmälerung des Geltungsbereiches nach Osten, sollten gutachterliche Hemmnisse (Boden, Natur, Raumordnung, Entwässerung, etc.) oder die Nicht-Machbarkeit des Sportplatzes dagegensprechen. Sondierende Gespräche mit Grundstückseigentümern haben bereits stattgefunden.
Vorgesehen ist im Bereich der Gemeinbedarfsfläche „Schule“ die Errichtung eines Gebäudekörpers für das Schulgebäude, eine Sporthalle und Außensportbereiche sowieso ein Pausenhof mit Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Das Plangebiet soll auf Höhe des Graswegs an die Hoopter Str. angeschlossen werden, um einen möglichst übersichtlichen Kreuzungsbereich zu schaffen. Busse sollen die Möglichkeit bekommen, nördlich des Schulgeländes innerhalb einer großflächigen Schleife zu wenden und halten zu können. Ein ähnliches Angebot soll für PKW (Drop-Off-Zone) geschaffen werden. Geplant ist es die Fahrradverkehre in und aus dem Plangebiet bereits am südöstlichsten Punkt des Plangebietes auf den Fuß- und Radweg der Hoopter Str. zu leiten, um den neuen Kreuzungsbereich mit Radfahrenden, die aus den südlichen Wohngebieten kommen, zu entlasten.
Für das neue Wohngebiet ist eine durchmischte Wohnbebauung mit einem Mix aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen – ergänzt um einige wenige Mehrfamilienhäuser im nordöstlichen Bereich des Wohngebietes. Um Lärmkonflikten im Gebiet vorzubeugen, sollen die ohnehin notwendigen Flächen für die Regenrückhaltung zwischen Wohnbebauung und Sportplatzbereich angelegt werden. Das anfallende Regenwasser auf öffentlichen und privaten Flächen würde zur Vorhaltung in dieses geleitet und anschließend in den südlich des Plangebiets liegenden Entwässerungsgraben abgeleitet.
Präsentation des Vorhabens
Die Präsentation finden Sie hier.
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