1. Ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung für den LAP der 3. Stufe
Mit der Aufstellung des LAP der 3. Stufe beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), für die Anlieger bestimmter Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen den Verkehrslärm in den Nachtstunden zu vermindern.
Planungsanlass
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR) ist die Stadt Winsen veranlasst, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Laut EU-Vorgabe handelt es sich - nach Vorlage der Vorgänger-LAP der 1. und 2. Stufe im zurückliegenden Jahrzehnt - jetzt um den LAP der 3. Stufe.
Vorhaben
Der LAP ist ein Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete innerhalb eines Gemeindegebietes zu formulieren.
Größe des Plangebietes
109,7 qkm
Bauart:
Nicht Gegenstand der Planung
Vorgesehenes Planverfahren
Vergleichbar mit einem üblichen Bauleitplanverfahren; es steht nunmehr die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 28. Mai bis 28. Juni 2020 an.
Bisheriger Verlauf der Planung
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in einer Veranstaltung am 25.04.2019 statt; darüber hinaus konnten interessierte Bürger Anregungen und Bedenken zur aktuellen Lärmsituation bis Ende Mai 2019 auf der Website www.winsen-gegen-laerm.de mitteilen.
Maßgabe der aktuellen Planung
Es sollen für Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen in Winsen mit einem Lärmaufkommen oberhalb der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (65 db(A) tags; 55 db(A) nachts) lärmmindernde Straßenbeläge bzw. ein nächtliches Tempo-Limit von 30 km/h ermöglicht werden.
Das Bebauungsverfahren
Dieses Verfahren wird mangels geeigneter Voraussetzungen nicht angewendet.
Besonderheiten in diesem Verfahren
Das Vorliegen des vom Stadtrat beschlossenen LAP der 3. Stufe ist unabdingbare formelle Voraussetzung für das spätere städtische Verwaltungshandeln zur Erlangung lärmmindernder Straßenbeläge bzw. von nächtlichen Tempo-30-Limits.
Anlage 1
Anlage 1 finden Sie in der Cloud der Stadt Winsen (hier klicken)
Informationen zum Datenschutz
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet, sofern Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Gemeinde / Stadt: Stadt Winsen (Luhe)
Fachbereich/-abteilung: Stadtplanung und Bauordnung
Name: Harald Horster
Anschrift: Schloßplatz 1, 21423 Winsen (Luhe)
E-Mail-Adresse: stadtplanung@stadt-winsen.de Telefonnummer: 04171 / 657 - 175
ggf. Internet-Adresse der öffentlichen Stelle: www.winsen.de
- Kontaktdaten des behördlichen / kommunalen Datenschutzbeauftragten
Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Name: Theodor Peters
Anschrift: Schloßplatz 1. 21423 Winsen (Luhe)
E-Mail-Adresse: datenschutz@stadt-winsen.de Telefonnummer: 04171 / 657 - 180
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 4a) Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Stadtrat / den Gemeinderat / die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Pkt.5) nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune und ihrer Ausschüsse sowie der Ortsbeiräte vorgelegt.
Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen geschwärzt / anonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) verarbeitet.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung im Rahmen der Bauleitplanung
- Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
- Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
- Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB):
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.
- Betroffenenrechte
Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Barbara Thiel
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511-120 4500 Fax: 0511-120 4599
Email: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://lfd.niedersachsen.de entnehmen.
Contact for questions
Peter-Max Möller
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171-657176
EmailOnline participation
Brainstorming
Anlegen neuer Ideen, Fragen oder Anregungen, diese können kommentiert werden.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der ergänzenden Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des LAP der 3. Stufe.
Mit den hier vorliegenden Informationen wird der Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre angeführten Gesichtspunkte im Rahmen der Abwägung verschiedener Belange aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem gegebenenfalls überarbeiteten Entwurf für den LAP der 3. Stufe entnehmen.