Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebiet Osttangente", 1. Änderung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Gewerbegebiet Osttangente; 1. Änderung" beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), für die im Plangebiet bestehenden Gewerbebetriebe sowie für die dort unbebauten Grundstücke die weitere bauliche Entwicklung
Anlass, Kennzahlen und Ziele der Planung:
•Planungsanlass:
Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Änderung des B-Plans
•Vorhaben:
Ausschluss von bislang zulässigen gewerblichen Nutzungen, die nicht für eine positive Fortentwicklung des Gewerbegebietes zuträglich sind.
•Größe des Plangebietes:
25 ha
•Bauweise:
nicht Gegenstand der Planung
•vorgesehenes Planverfahren:
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
•bisheriger Planungsverlauf:
30 Jahre nach Erlangung der Rechtskraft für den B-Plan Nr. 30 „Gewerbegebiet Osttangente“ ist eine Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen erforderlich, um eine weiterhin positive Entwicklung des Gewerbegebietes gewährleisten zu können.
•Maßgabe der aktuellen Planung:
Ausschluss einer Reihe von derzeit nicht vorhandenen gewerblichen Nutzungen, die mit dem angestrebten Profil des Gewerbegebietes nicht vereinbar sind.
Besonderheiten in diesem Verfahren:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, das bedeutet:
Artenschutzprüfung erforderlich; Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB entfällt.
Die nach § 13a BauGB optionale frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird bewusst durchgeführt werden.
Contact for questions
Peter-Max Möller
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171-657176
EmailOnline participation
Brainstorming
Reichen Sie Ideen, Anregungen und Fragen zu dem Vorhaben ein.
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Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 30 ´Gewerbegebiet Osttangente´, 1. Änderung.
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.