Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - „Green Eagle Luhdorf, Westerweiterungen“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Green Eagle Luhdorf, Westerweiterungen“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Luhdorf Nr. 16 „Green Eagle, Westerweiterungen“
Mit der Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Green Eagle Luhdorf, Westerweiterungen“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Luhdorf Nr. 16 „Green Eagle, Westerweiterungen“ beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem erweiterten Gelände des Golfplatzes Green Eagle in Winsen-Luhdorf zu gewährleisten.
Planungsanlass
Im Zuge einer anderen Planung soll auf dem Gelände des Golfplatzes Green Eagle der Bau eines Hotels ermöglicht werden. Durch dieses Vorhaben werden die Flächen zweier Golfbahnen westlich des bestehenden Clubhauses sowie der Driving Range südöstlich des Clubhauses beansprucht. Es ist daher beabsichtigt, die bestehenden Anlagen auf dem Golfplatz südlich der Radbrucher Straße umzustrukturieren.
Vorhaben
Im Einzelnen soll der Golfplatz im Südwesten um einen für Jede*n bespielbaren 9-Loch-Course erweitert werden. Der vor über 20 Jahren gebaute Süd Course soll renoviert und dabei der extrem hohen Qualität des Nord Course angeglichen werden. Die vorhandene Driving Range soll vom Süden in den Bereich nördlich der Radbrucher Straße und dort westlich des bestehenden Nord Course verlegt werden werden.
Größe des Plangebietes
Das Plangebiet besteht aus einem 62 ha und einem 29 ha großem Teilbereich.
Bauart:
Bisher vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen werden zugunsten der Anforderungen eines Golfplatzes umgestaltet.
Vorgesehenes Planverfahren
Die beiden Planentwürfe durchlaufen die bei Bauleitplanverfahren üblichen Teilschritte. Nach Beschluss des städtischen Verwaltungsausschusses werden die Planentwürfe für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Soweit interessierte Bürger sich mit Stellungnahmen am Planverfahren beteiligen, werden diese anschließend mit anderen Belangen abgewogen. Je nach Ausgang der Abwägungen werden die Pläne daraufhin gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses für die Dauer von zwei Wochen erneut öffentlich ausgelegt oder dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Bisheriger Verlauf der Planung
Der Aufstellungsbeschluss für die beiden Planverfahren wurde am 21.01.2021 gefasst.
Maßgabe der aktuellen Planung
Mit den vorliegenden Planungen sollen angemessene Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem erweiterten Gelände des Golfplatzes Green Eagle in Winsen-Luhdorf geschaffen werden.
Das Bebauungsverfahren
Die Planverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans nehmen voraussichtlich am 24.06.2021 mit Beratungen über die dazu gehörigen Plan-Entwürfe im städtischen Planungsausschuss ihren weiteren Lauf.
Besonderheiten in diesem Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren wird parallel zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Es ist - anders als sonst üblich - auf das konkrete Vorhaben seines Trägers bezogen. Deswegen wird ihm auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan beiliegen.
Kurzbegründung VEP Luhdorf
Die Kurzbegründung finden Sie in der Cloud der Stadt Winsen (hier klicken)
Contact for questions
Peter-Max Möller
Schlossplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171-657176
EmailOnline participation
Brainstorming
Möglichkeit zur Äußerung von Fragen und Anregungen, diese können kommentiert werden.
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Nothing to show
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der beiden Bauleitpläne.
Mit den hier vorliegenden Informationen wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.