Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Bebau-ungsplan Winsen (Luhe) Nr. 48a, 2. Änderung "Gewerbegebiet Luhdorf"
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Winsen Nr. 48a „Gewerbegebiet Luhdorf“ beabsichtigt die Stadt Winsen (Luhe), Planungsrecht zugunsten von Ausgleichsmaßnahmen für ein Baugebiet räumlich zu verlagern.
Online-Beteiligung ab dem 02.12.2024
Frühzeitige Bürgerbeteiligung am 02.12.2024
Planungsanlass
Die Stadt Winsen (Luhe) plant seit März dieses Jahres die 60. Änderung ihres Flächennutzungsplanes für zusätzliche Windenergieanalgen in ihrem Stadtgebiet. Sie will damit zur Energiewende in Deutschland aktiv beitragen. Von den derzeit planerisch verfolgten Windparks befindet sich südlich der Autobahn der Windpark Pattensen-Ost mit ausreichend Mindestabständen zwischen den Ortslagen Pattensen und Luhdorf.
Bei den weiteren Arbeiten stellte sich heraus, dass der ursprünglich im Nordosten dieser Fläche befindliche WEA-Standort auf einer Fläche mit einem Biotop von besonderer Bedeutung für den Naturschutz lagd. Ihr Schutzstatus leitet sich aus dem Landes- (§ 24) und dem Bundes- (§ 30) Naturschutzgesetz ab und stellt ihn in etwa ranggleich zu einem Naturschutzgebiet.
Der WEA-Standort ist inzwischen weiter nach Süden verlegt; jedoch überdecken die Rotoren der WEA noch immer den Luftraum besonders geschützte Teilflächen. Zudem werden Teilbereiche der insgesamt weniger naturschutzfachlich wertvollen Fläche südlich des § 30-Biotops außer für den WEA-Turm auch für Kranaufstellflächen und eine Erschließungszufahrt benötigt. Fraglich ist, wie dieser Konflikt zwischen Naturschutz und Klimaschutz gelöst werden kann
Vorgesehenes Planverfahren
Der Konflikt kann durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Naturhaushalt, der mit dem Bau einer WEA am angedachten Standort eintritt, gelöst werden. In einem ersten Schritt soll hierfür das am Standort der WEA und seinem Umfeld vorhandene und verwirklichte Bauplanungsrecht für Ausgleichsmaßnahmen im B-Plan Nr. 48a auf einen anderen Standort umverlagert werden. In einem zweiten Schritt wird dann im Zulassungsverfahren für die Errichtung der WEA im Windpark Pattensen-Ost ermittelt und umgesetzt, wie groß die Ausgleichsmaßnahmen für diese WEA auf der von Planrecht freien Fläche sein werden.
Bisheriger Verlauf der Planung
Die vorliegende Planung wurde erstmals öffentlich in der Sitzung des städtischen Planungsausschusses am 19.02.2024 statt. Das Gremium billigte die Ziele der Planung und gab den Weg zu einem geordneten Verfahren für die 2. Änderung des B-Planes Winsen Nr. 48a „Gewerbegebiet Luhdorf“ frei. Nach der Veranstaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist die Vorlage eines Entwurfs zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 48a vorgesehen. Im Weiteren wird dazu eine öffentliche Auslegung von Planunterlagen zu erwarten sein, die jedoch nicht vor Februar nächsten Jahres stattfinden dürfte.
Maßgabe der aktuellen Planung
Es soll eine geeignete Ersatzfläche für den von der WEA-Planung betroffenen Teilgeltungsbereich für den B-Plan Nr. 48a ausfindig gemacht werden. Im Endstadium der dort dafür erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen soll diese Fläche einen ähnlichen oder eventuell sogar besseren Zustand als die jetzige Fläche aufweisen. Der jetzige westliche Teilgeltungsbereich für besagten B-Plan ist dann am Ende des hier betrachteten B-Plan-Verfahrens frei von planungsrechtlichen Bindungen zu den ursprünglichen Ausgleichsmaßnahmen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Luhdorf.
Besonderheiten in diesem Verfahren
Die von der Planung betroffene neue Ersatzfläche ist noch unbekannt. Vermutlich wird sie in vergleichsweise kurzer Zeit ermittelt werden können. Parallel zum Planverfahren wird im Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde zu klären sein, wie im Einzelnen die künftigen Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark aussehen werden. Das gilt auch für die Erteilung der erforderlichen Ausnahme von den Verboten gemäß § 30,2 Bundesnaturschutzgesetz.
Planunterlagen
Die vollständigen Unterlagen (sowie nach Abschluss der Veranstaltung am 02.12.2024) können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/XsiZ9xiJ9yEXinJ
Contact for questions
Peter-Max Möller
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-176
EmailOnline participation
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. des Bebauungsplans Nr. 48a, 2. Änderung "Gewerbegebiet Luhdorf" zu äußern.
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Nothing to show
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der ergänzenden Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Inhalte des LAP der 4. Stufe.
Mit den vorliegenden Informationen wird der Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Stadt geboten. Wer will, kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre angeführten Gesichtspunkte im Rahmen der Abwägung verschiedener Belange aufgenommen werden, lässt sich dann dem späteren Entwurf für die 2. Änderung des B-Plans Nr. 48a entnehmen.