Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Hoopte Nr. 2 "südlich Achtstücken"
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Hoopte Nr. 2 "südlich Achtstücken"
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürger:innen die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Allgemeine Informationen
Planungsanlass
In der Stadt Winsen (Luhe), im Ortsteil Hoopte, sollen für einen bisher größtenteils noch unbebauten Bereich am Elbdeich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 18 Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Der Ortsteil Hoopte erstreckt sich entlang des Hoopter Elbdeiches (Kreisstraße K1) als typisches Marschen-Straßendorf mit entlang der zentralen Straße errichteten Gebäuden und anschließenden, schmalen und sehr langen Grundstücksparzellen, die der Länge nach von Entwässerungsgräben gegliedert werden. Da Hoopte unmittelbar am Elbdeich liegt, befinden sich die Gebäude ausschließlich entlang der südlichen Straßenseite. Für Siedlungserweiterungen mussten von der zentralen Straße gen Süden tiefer liegende Flächen erschlossen werden - so auch in der mit dem Verfahren Hoopte Nr. 2 verfolgten Planung - da andere Siedlungserweiterungsflächen an den beiden Enden des Straßendorfs erschöpft waren. Mit dem durch den Bebauungsplan ermöglichten zusätzlichen Angebot für Wohnungsbaugrundstücke können in Hoopte sehr moderat und bedarfsgerecht neue Wohnbaugrundstücke zur Verfügung gestellt werden, um in der Ortschaft auf die Nachfrage nach Baugrundstücken zu reagieren. Das Plangebiet liegt südlich der Straße „Hoopter Elbdeich“ und westlich der Straße „Katende“. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straße „Hoopter Elbdeich“ und eine zusätzliche Anbindung an die Straße „Katende“ für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Die Ver- und Entsorgung der einzelnen Grundstücke muss neu hergestellt werden und erfolgt nach derzeitigem Stand über eine Anbindung an die bestehenden Systeme aus Richtung Katende. Das Plangebiet hat etwa eine Größe von 2,95 ha.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB
Der Bebauungsplan soll unter Einbeziehung von s.g. Außenbereichsflächen, die an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen, aufgestellt werden. Damit kann die vorhandene Siedlungsstruktur sinnvoll weiter entwickelt werden und der Ortsrand in diesem Bereich abgerundet werden. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und weil mit dem Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird, wird der Bebauungsplan daher im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. § 13a BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) aufgestellt. Die notwendigen Anwendungsvoraussetzungen werden erfüllt:
- Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO beträgt weniger als 10.000 m². (WA insg.: 14.040 m², GRZ 0,3, überbaubare Flächen mit Hauptgebäuden: 4.212 m² < 10.000 m²)
- Durch die Planung wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
- Teile des Plangebiets werden als landwirtschaftliche Flächen festgesetzt. Landwirtschaftliche Flächen sind keine Baugebiete im Sinne des § 1 Abs. 2 BauNVO und daher für die Wahl der Verfahrensart unerheblich.
- Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.
- Es bestehen außerdem auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten (FFH / EU-Vogelschutzgebiete).
Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung dieses Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten nach § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Umweltbericht) kann verzichtet werden. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Bei Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gem. § 13b i.V.m. § 13a BauGB kann zur Verfahrenserleichterung auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Um die Beteiligten und Interessierten bereits frühzeitig in die Planung mit einzubinden wurde dennoch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Städtebauliches Konzept
Für die vorgesehene Bebauung liegt ein städtebaulicher Entwurf vor. Das Gebiet wird über eine öffentliche Straßenverkehrsfläche erschlossen, welche im Bereich der heutigen, privaten Grundstückszufahrt der Gärtnerei Hoopter Elbdeich 103 angeordnet ist. Dafür soll die bestehende Zuwegung/ Rampe zur Kreisstraße umgebaut werden und als Stichstraße in das Plangebiet hineingeführt werden. Die Stichstraße endet in einer Kehre, die so dimensioniert wird, damit Müllfahrzeuge diese befahren können. Ferner sind über mehrere Wohnwege Hinterlieger-Grundstücke angebunden. Im Süden ist eine Durchwegung für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen vorgesehen (Wohnweg 3), um die Durchlässigkeit nach Süden bzw. zur Straße „Katende“ als Spazierweg oder als alternative Route für Schulkinder zu ermöglichen. Seitlich in der öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird ein offener Graben geplant, der das anfallende Oberflächenwasser aufnehmen soll. Auf den Baugrundstücken sind ebenfalls mehrere Entwässerungsgräben erforderlich, teilweise werden dafür bestehende Anlagen verwendet, teilweise werden diese neu angelegt. Sämtliches Niederschlagswasser fließt im Süden in ein neues Regenrückhaltebecken und von dort in einen vorhandenen Graben, der das Niederschlagswasser gen Süden in die Vorflut wegleitet.
Der Städtebauliche Entwurf unterteilt das Plangebiet in 15 Wohnbaugrundstücke. Zu großen Teilen sind Ein-/ Zweifamilienhäuser (als Doppelhäuser) geplant. Mittig gelegen sollen zwei Baukörper als Reihenhäuser ausgebildet werden. Um auch die Nachfrage nach Mietwohnungen in der Ortschaft zu decken, sieht der städtebauliche Entwurf ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus (Gebäude mit maximal acht Wohneinheiten mit 2,5 Geschossen) vor. Sämtliche Gebäude sollen in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Baugrundstücke haben eine Mindestgrundstücksgröße einzuhalten und durch die festgelegte Südwest-Orientierung mittels definierter Firstrichtung sollen die Dachflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nutzbar sein. Auf dem Grundstück der Gärtnerei, die mit dem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden soll, soll im südlichen Bereich die Bebauung mit einem Wohngebäude des Betriebsinhabers ermöglicht werden, dessen Anfahrt über die verbleibenden Grundstücksanteile der Gärtnerei privat sowie dessen sonstige Erschließungsanlagen (Ver-/ Entsorgung) im Süden über das benachbarte neue Wohngrundstück erfolgen sollen. Zur südlich angrenzenden Ackerfläche bildet sich durch die Neubauten etwa auf Höhe der Bestandsbebauung Katende 13/15 ein baulich sinnvoller Abschluss des Siedlungsraumes zur freien Landschaft. Die Neubaugrundstücke im Osten des Baugebiets weisen etwa dieselbe Größe auf wie die der östlich benachbarten Bestandsbebauung an der Straße „Katende“.
Planunterlagen Vorhabenträger
Unter folgendem Link haben Sie Einsicht in die vollständigen Planunterlagen:
Bebauungsplan Hoopte Nr. 2 „südlich Achtstücken“ mit örtlicher Bauvorschrift | Stadt Winsen
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr
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