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Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschrift

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter § 4 Absatz 2 der Örtlichen Bauvorschriften ist die Farbe der Dacheindeckung mit rot tönen festgeschrieben. 

Dies macht bzgl. des örtlichen Erscheinungsbildes keinen Sinn. Von 32 unmittelbar an das Baugebiet angrenzenden Häusern haben 25 ein schwarzes / dunkles Dach und nur 7 ein rotes. Somit würden rote Dächer nicht in die ortsübliche Bebauung passen. Auch haben alle zuletzt in der Nähe gebauten Häuser eine Baugenehmigung mit dunklen Dächern erhalten (z.Bsp. 4x am Katende)

Gem. 6.1 des Baubauungslpanes sind 30% der geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen auszustatten, diese Anlagen sind schwarz / anthrazit und würden optisch auch sehr  schlecht auf ein rotes Dach passen. Daher sollte meiner Meinung nach dunkle Farben wie schwarz bzw. anthrazit ergänzt werden.

T. Exner
Reference No.: 2022-08193
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