Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Luhdorf Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp“
Mit Hilfe des Bebauungsplanes Luhdorf Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp“ soll das Baurecht für ca. 150 Wohneinheiten im Segment der Einfamilien-, Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.
Am 6. Dezember 2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Luhdorf Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp“ durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) beschlossen. Der damalige Geltungsbereich begann südlich der Radbrucher Straße K 78 und beinhaltete die Flächen östlich des Vierhöfener Wegs bzw. der Grundstücke des Vierhöfener Wegs sowie westlich des Immbuschwegs. Die südliche Gebietsgrenze stellte ebenfalls der Vierhöfener Weg dar.
Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens fand am 20. Februar 2019 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Luhdorfer Schützenhaus statt. Im Rahmen der Beteiligung wurden unter anderem die innerörtliche Haupterschließung über die Radbrucher Straße sowie die Anbindung an den Vierhöfener Weg kritisiert. Der Stadt Winsen (Luhe) wurde vorgeschlagen, das Gebiet „Kleiner Brümmelkamp“ über einen Kreisverkehr auf der Radbrucher Straße K 78 verkehrlich zu erschließen. Zusätzlich sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger vermehrt gegen einen zweiten Kita-Standort im Plangebiet aus und plädierten größtenteils für die Erweiterung der nördlich gelegenen Kita „Kleines Feld“ und die verkehrliche Erschließung dieser über den zuvor genannten Kreisverkehr auf der Radbrucher Straße bei gleichzeitiger Neuordnung der verkehrlichen Situation im Bereich der Kita.
Die Verwaltung reagierte auf die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger und passte den städtebaulichen Entwurf für das Plangebiet entsprechend an. Die verkehrliche Erschließung über einen Kreisverkehr hat eine Vergrößerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes in nordöstliche Richtung zur Folge. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) beschloss am 21.01.2021 den oben genannten Aufstellungsbeschluss vom 6. Dezember 2018 zu modifizieren.
Der Flächennutzungsplan stellt den anfangs genannten ursprünglichen Geltungsbereich größtenteils als Wohnbaufläche dar. Der östliche sowie südliche bzw. südwestliche Gebietsrand werden als Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts dargestellt. Die nordöstliche Erweiterung des Geltungsbereiches stellt der FNP als Straßenverkehrsfläche sowie Flächen für die Landwirtschaft dar. Mit der entsprechenden Fachbehörde wurde abgestimmt, dass der FNP im Zuge seiner Neufassung in den kommenden Jahren an dieser Stelle berichtigt wird.
Zusätzlich zur Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses wurde der formelle Entwurfsbeschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs für den Zeitraum eines Monats und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst. Neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 20. Februar 2020 im Schützenhaus Luhdorf fand die frühzeitige TÖB-Beteiligung vom 28.02.2019 bis 22.03.2019 statt.
Mit Hilfe des Bebauungsplanes Luhdorf Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp“ soll ein modernes, gut gegliedertes Wohnbaugebiet mit etwa 150 Wohneinheiten entstehen, welches den verschiedenen Bevölkerungsschichten offen stehen soll. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sind im nördlichen Gebietsabschnitt u. a. Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 Wohneinheiten zulässig, mit Hilfe derer bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden sollen. Der mittlere sowie der südliche Gebietsabschnitt spiegeln den dörflichen Charakter Luhdorfs wieder – hier sind ausschließlich Einfamilien- und Doppelhäuser zulässig. Die Verdichtung nimmt von Norden nach Süden ab. Bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes stand unter anderem der Gedanke im Vordergrund, den zukünftigen Bauherren ein hohes Maß an Entscheidungsfreiheit einzuräumen.
Der Verlauf der Erschließungsstraßen sowie der Grünzüge innerhalb des Plangebietes ermöglichen eine größtmögliche Durchlässigkeit für Fußgänger und Fahrradfahrer. Grundsätzlich soll das Gebiet verkehrlich ausschließlich über den Kreisverkehr auf der Radbrucher Straße erschlossen werden. Die Haupterschließung des Gebietes verläuft größtenteils mittig durch das Plangebiet. Schlaufen sowie Stichstraßen ermöglichen die verkehrliche Erschließung der West- sowie Ostbereiche des Plangebietes. Mit Hilfe des Kreisverkehrs auf der Radbrucher Straße K 78 wird die Neuordnung der verkehrlichen Situation der Kita „Kleines Feld“ sowie deren Erweiterung vorbereitet. Die Maßnahme wird in naher Zukunft ein weiteres Bauleitplanverfahren erforderlich machen.
Contact for questions
Herr Jannik Peters
Telephone: 04171-657266
EmailOnline participation
Brainstorming
Möglichkeit zur Äußerung von Anregungen, Fragen und Ideen.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nr. 14 „Kleiner Brümmelkamp".
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.