Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Laßrönne Nr. 4 ´Zum Dornhagen´
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Laßrönne Nr. 4 ´Zum Dornhagen´
Planungsanlass
Die Stadt Winsen liegt am südöstlichen Rand des Hamburger Ballungsraumes und ist daher einem anhaltenden Siedlungsdruck ausgesetzt. Sie hat auch weiterhin eine hohe Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser und andere Wohnformen zu verzeichnen. Daneben gibt es eine Baulandnachfrage von ortsansässigen jungen Familien für die Verwirklichung von Wohneigentum ebenso wie eine Nachfrage nach kleineren Wohneinheiten für junge und ältere Menschen im Winsener Ortsteil Laßrönne. Um dem Siedlungsdruck angemessen Rechnung zu tragen und die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Siedlungsentwicklung zu schaffen, soll im Ortsteil Laßrönne ein allgemeines Wohnbaugebiet bauleitplanerisch entwickelt werden.
Durch die Planaufstellung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden. Gemäß den Festsetzungen des B-Planes ist eine Versiegelung von Flächen durch bauliche Anlagen aller Art im Umfang von ca. 4.910 m2 zulässig.
Planungsverlauf
Bereits im November 2015 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 Laßrönne „Zum Dornhagen“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Schritte für ein kleineres Neubaugebiet in Laßrönne einzuleiten. Eine gesetzliche Änderung ermöglicht es seit 2016, den Ausgleich für Eingriffe im Rahmen der Bauleitplanung extern auszugleichen. Daraufhin wurde im Juni 2016 ein modifizierter Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss gefasst, in der Folge musste dieser jedoch zugunsten vorrangiger Planungen zurückgestellt werden. Zwischenzeitlich hat sich die Verfügbarkeit der Flächen, die einer Überplanung zur Verfügung stehen, erhöht. Diese Erweiterung ermöglicht eine bedarfsgerechtere, aber auch wirtschaftlichere Umsetzung. Zudem wurde eine Verfahrensumstellung möglich (siehe 1.3), sodass im Dezember 2019 ein nochmalig modifizierter Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB
Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB, das hier zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren kann für Bebauungspläne mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO von weniger als 10.000 Quadratmetern Anwendung finden, die eine Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründen, die sich an zusammenhängend bebaute Ortsteile anschließen. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Es entfallen ein gesondertes Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Eingriffsregelung nach dem BNatSchG und der förmliche Umweltbericht. Mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde eine Prüfung der Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr.7 BauGB vorabgestimmt. Hieraus folgend wird ein Ausgleich für die artenschutzrechtlichen Belange (Weißstörche, Fledermäuse) vorgenommen werden.
Städtebauliches Konzept
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, in Anlehnung an die bauliche Umgebung eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie vereinzelten Hausgruppen oder Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.
Der Bebauungsplanentwurf beruht auf einem städtebaulichen Entwurf, der die Fortführung der vorhandenen westlichen Siedungsteile von Lassrönne im Bereich der Straßen Zum Dornhangen und Wöhrenweg aufgreift.
Weiterhin baut der Grundgedanke der Planung auf der Zielsetzung auf, mit möglichst geringen Erschließungsflächen die zur Verfügung stehenden Flächen bestmöglich zu erschließen. Unterschiedliche Grundstückszuschnitte, wie im städtebaulichen Entwurf dargestellt, sollen in der späteren Umsetzung des Bebauungsplans eine zumindest ansatzweise gemischte Bebauung hinsichtlich der Gebäudetypologien ermöglichen, ohne dass dabei die örtlichen Begebenheiten und vorhandenen Strukturen außer Acht gelassen werden. Das städtebauliche Konzept sieht daher eine Fortführung der Straße Zum Dornhagen in das Plangebiet vor, die sich dann in Nord-Süd-Richtung entwickelt und jeweils in Wendehämmern endet. Entlang dieser Planstraße ergeben sich die späteren Baugebiete, die in Richtung der offenen Landschaft eine eher aufgelockerte Bebauung mit Einfamilien- oder im nördlichen Bereich auch Doppelhäusern vorsehen. Im zentralen Bereich des gesamten Neubaugebiets sieht der städtebauliche Entwurf eine Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern vor, ebenso können in diesem Bereich Doppel- oder Reihenhäuser entstehen. Der städtebauliche Entwurf nimmt weiterhin auf äußere Rahmenbedingungen, wie den vorhandenen Entwässerungsgraben im nördlichen Gebietsteil sowie die vorhandenen, prägenden Großbaumstrukturen, Rücksicht und integriert diese in angemessener Form, u.a. durch ausreichende Abstände der Bebauung im Entwurf. So ergibt sich ein „grünes Band“, welches durch die vorhandenen Strukturen in den Entwurf integriert ist und das Gebiet nach außen wie nach innen gliedert.
Das so geplante Wohngebiet wird im Entwurf mit seinen Hauptbaukörpern nach Möglichkeit in Richtung Süden ausgerichtet. Diese Südausrichtung soll die Maximierung der Energieeinträge für Gebäude aus der Sonneneinstrahlung ermöglichen.
Naturfachliche Randbedingungen und artenschutzrechtliche Belange
Maßgabe nach Wiederaufnahme der zurückgestellten Planung war es, den Bestand an alten, ortsbildprägenden Eichen mit Kronenradien von teilweise knapp 10 m in das erweiterte Plangebiet zu integrieren und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit weitestmöglich zu erhalten. Zwei der insgesamt 28 Eichen müssen der notwendigen Erschließung weichen. Sechs weitere Bäume sind nach baumgutachterlicher Untersuchung auch mit fachgerechten Baumpflegemaßnahmen nicht nachhaltig in einen verkehrs- und standsicheren Zustand zu versetzen. Es handelt sich dabei zum Teil um Bäume mit Anfahrschäden oder unterständige Bäume, die sich durch zu geringe Abstände gegenseitig in der Entwicklung stören. Die baumpflegerischen Maßnahmen und insbesondere Fällungen werden im dafür vorgeschriebenen Zeitraum (Oktober bis einschließlich Februar) durchgeführt.
Die Bäume sind zudem auf das Vorkommen von Höhlenbrütern und Fledermäusen überprüft worden. Insbesondere die abgängigen Bäume wiesen zum Untersuchungszeitraum keine bewohnten Höhlen auf, dem vorhandenen Potenzial entsprechend wurden jedoch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen empfohlen, die bei Umsetzung der Planung durchgeführt werden.
Die um die Bäume angeordnete öffentliche Grünfläche umfasst in allen Bereichen mindestens die Kronentraufbereiche zuzüglich 1,50 m. Diese bilden zusammen den Wurzelbereich, der gemäß ZTV-Baumpflege z. B. von Ablagerungen (Maschinen, Material, bauliche Anlagen), Befahrung, Verunreinigung, Verdichtung oder Versiegelung des Bodens freizuhalten ist. Durch die Aufnahme des Grüngürtels in die Planung bleibt die fußläufige Wegeverbindung, z. B. zum westlich gelegenen Schreynsee, erhalten.
Aufgrund der Geländegegebenheiten müssen die an die Grünfläche angrenzenden Verkehrs- und Wohnbauflächen zu Entwässerungszwecken in einer Größenordnung von 60 cm aufgehöht werden. Die erforderliche Böschung kann in einzelnen Bereichen nicht vollständig außerhalb der 1,50 m Schutzzone hergestellt werden. Hierbei sind besondere baumpflegerische Maßnahmen zu ergreifen, um eine Schädigung des Wurzelwerks zu vermeiden. Es sollte zu diesem Zweck eine entsprechend zertifizierte baumpflegerische Begleitung zu den Baumaßnahmen im Rahmen der Gebiets-erschließung hinzugezogen werden. Weiterhin wird empfohlen, den durch die Baumreihe führenden aufgehöhten Verkehrsweg zu verrohren, um Kleintieren im Bereich der Eichen die Durchwegung nicht zu erschweren.
Die förmliche Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung des mit der Planung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB entfallen, dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die Planung auf artenschutzrelevante Auswirkungen zu überprüfen.
Diese ergaben sich im Fall der Planung Laßrönne Nr. 4 ´Zum Dornhagen´ in Form der offenen Ackerflächen, die mehreren Weißstorchpaaren in der näheren Umgebung als Nahrungssuchfläche dienen. Der Ausgleich erfolgt über die Flurstücke der Gemarkung Laßrönne, Flur 11, Nr. 23/1, 24, 25 und 26 des externen Flächenpools für naturschutz-rechtliche Kompensationsmaßnahmen. Im Rahmen der vorsorglichen Herrichtung von Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich wurde auf diesen Flurstücken eine Blänke angelegt und Ende 2017 fertiggestellt. Insgesamt verfügt die Fläche über ein Aufwertungspotenzial um 56.528 Wertpunkte, von denen 20.000 Wertpunkte dem Bebauungsplan Laßrönne Nr. 4 „Zum Dornhagen“ zugeordnet werden.
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