56. Änderung des FNP "Scharmbeck – Photovoltaik- Freilandanlage an der A 39"
B-Plan "Scharmbeck Nr. 5 Photovoltaik an der A 39" mit örtl. Bauvorschriften
Die Entwurfsbeschlüsse für
- 56. Änderung des FNP "Scharmbeck – Photovoltaik- Freilandanlage an der A 39"
- B-Plan "Scharmbeck Nr. 5 Photovoltaik an der A 39" mit örtl. Bauvorschriften
sind innerhalb des Verwaltungsausschusses vom 07.09.2023 gefasst worden.
Die Entwürfe mit sämtlichen Anlagen liegen in der Zeit vom 13.09. - 15.10.2023 öffentlich aus. Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürger:innen die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Jede Person, die Ihrer Stellungnahme den Namen und Adresse beifügt bekommt das Abwägungsergebnis zu Ihrer Stellungnahme zugeschickt. Des Weiteren werden alle Stellungnahmen inklusiver Abwägungsergebnis in einer anonymisierten Liste dokumentiert und können in der Stadtverwaltung im Bereich Stadtplanung eingesehen werden.
Die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen werden in einer Abwägungstabelle und einem Satzungsbeschlussvorschlag für die politischen Gremien sowie zur abschließenden Beschlussfindung des Stadtrates vorbereitet. Die Rechtkraft erlangt eine Satzung erst nach der Bekanntmachung im Amtsblatt und den ortsüblichen Medien (Zeitungen, Stadt-homepage).
Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar:
https://cloud.stadt-winsen.de/s/Mde77dB2ztCfkWL
Planungsanlass
Die Stadt Winsen (Luhe) möchte einen Beitrag zum erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Im Stadtgebiet ist mit einer Fläche nördlich der Bundesautobahn A 39 (BAB 39, Seevetal – Lü‐ neburg) und der Rastplatzanlage Grevelau eine ideale, auch durch das Erneuerbare‐Energien‐Gesetz (EEG 2023) förderfähige Fläche zur Anlage von Solarparks vorhanden Auf dieser bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche plant die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH die Errichtung einer Freiflächen‐Photovoltaikanlage (PVA). Die Vergütung für Strom aus Photovoltaik‐Freilandanlagen (PVA) wird u.a. durch das Erneuerbare‐ Energien‐Gesetz (EEG 2023) geregelt. Das Gesetz regelt teilweise auch die Errichtung und den Betrieb. Das EEG fördert PVA in bis zu 500 m Entfernung zu Autobahnen und Schienenstrecken oder auf Kon‐ versionsflächen. PVA gelten durch die neueste Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 01. Januar 2023 im Außenbereich bis zu einem Abstand von 200 m längs von Autobahnen oder Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen als privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB (Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023, Artikel 1). Da sich die geplante PVA auf ein Gebiet er‐ streckt, welches in einer Entfernung von insgesamt bis zu ca. 380 m von der BAB 39 liegt und die PVA insgesamt in die EEG‐Ausschreibungen bei der Bundesnetzagentur eingebracht werden soll (siehe Ka‐ pitel 4.1), sind zur Errichtung des vorgesehenen Solarparks im geplanten Umfang die Aufstellung eines Bebauungsplans (B‐Plan) und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforder‐ lich. Die Planungen sollen im Parallelverfahren verlaufen. Durch die Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung sowie dem dazugehörigen Bebauungsplan Scharmbeck Nr. 5 „Photovoltaik an der A 39“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Freiflächen‐PVA geschaffen werden. Der Geltungsbereich dieser FNP‐Änderung umfasst die Flächen des in Aufstellung befindlichen B‐Plans Scharmbeck Nr. 5. (siehe Begründung unter dem Link oben)
Online participation
Brainstorming
Hier können Anregungen und Hinweise geäußert werden.
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