Hinweisbeschilderung für Radfahrende an der Hauptverkehrsstraße Brodersdorfer Weg
An der Hauptverkehrsstraße befindet sich ortseinwärts auf der rechten Seite ein Gehweg, der durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ für Radfahrende freigegeben ist. Radfahrende dürfen diesen Gehweg nutzen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Sie dürfen grundsätzlich auch auf der Fahrbahn fahren. Gerade hier kommt es jedoch immer wieder zu Konfliktsituationen, weil Autofahrende häufig davon ausgehen, dass Radfahrende den freigegebenen Gehweg nutzen müssen.
Auf der linken Seite ortseinwärts befindet sich nur ein schmaler Gehweg, der für Radfahrende nicht geeignet ist. Um Missverständnisse und Konflikte zwischen Autofahrenden und Radfahrenden zu verringern, sollten gut sichtbare Hinweisschilder aufgestellt werden, zum Beispiel mit dem Text:
„Radfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen.“
Solche Hinweise wären besonders sinnvoll nach dem Ortseingangskreisel in Fahrtrichtung Ortsmitte sowie ortsauswärts auf Höhe der Anker-Gottes-Kirche. Ziel ist, Radfahrende nicht auf ungeeignete oder zu schmale Gehwege zu verdrängen und zugleich Autofahrende dafür zu sensibilisieren, dass Radverkehr auf der Fahrbahn zulässig ist.