Skip to content

Tempo30-Zone mit unzulässiger Beschilderung

Das gefällt mir nicht/ist ein Problem:
Beginn anlassbezogener Tempo 30 Schilder

In Tempo30-Zonen gilt "rechts vor links".  Sie sind Regelungsfeindlich.

Die Tempo30-Zonen-Beschilderung ab der Kirche Brodersdorfer Weg – Dorfstraße - Oberdorf – Steiner Weg und zurück ist so nur zulässig, wenn an allen Kreuzungen die Vorfahrtsschilder entfernt werden würden und Rechts vor Links gilt. 

Die Lösung sind anlassbezogene Tempo 30-Abschnitte, deren Akzeptanz wegen der jeweils klaren Begründung gleichzeitig deutlich höher ist. Beginnend an der Kirche mit dem Zusatzschild „Kindergarten“, dann mit dem Zusatzschild „Schule“, nachfolgend mit dem Zusatzschild „Altenheim“ und schließlich wieder mit dem Zusatzschild „Kindergarten“ wäre klar und rechtssicher das gleiche Ergebnis erzielbar. Hinter der Einmündung Katzbek bis zum Ehrenmal gilt dann Tempo 50.

Neubürger
Reference No.: 2026-19090
adhocracy+ is funded by donations.
Donate now
Donate now to adhocracy+