Tempo30-Zone mit unzulässiger Beschilderung
In Tempo30-Zonen gilt "rechts vor links". Sie sind Regelungsfeindlich.
Die Tempo30-Zonen-Beschilderung ab der Kirche Brodersdorfer Weg – Dorfstraße - Oberdorf – Steiner Weg und zurück ist so nur zulässig, wenn an allen Kreuzungen die Vorfahrtsschilder entfernt werden würden und Rechts vor Links gilt.
Die Lösung sind anlassbezogene Tempo 30-Abschnitte, deren Akzeptanz wegen der jeweils klaren Begründung gleichzeitig deutlich höher ist. Beginnend an der Kirche mit dem Zusatzschild „Kindergarten“, dann mit dem Zusatzschild „Schule“, nachfolgend mit dem Zusatzschild „Altenheim“ und schließlich wieder mit dem Zusatzschild „Kindergarten“ wäre klar und rechtssicher das gleiche Ergebnis erzielbar. Hinter der Einmündung Katzbek bis zum Ehrenmal gilt dann Tempo 50.