Radfahrverbot in Fußgängerzone und in Spielstraßen
Das gefällt mir nicht/ist ein Problem:
Konfliktzone Fußgängerbereich
Radverkehr
In diesen Bereichen hat die Priorität der einzig beim Fußgängerschutz zu liegen. Es gilt 5 km/h Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer und Kickrollerfahrer können ihr Fahrzeug bei einer so geringen Geschwindigkeit in der Regel nicht kontrolliert fortbewegen. Also ist es ihnen zuzumuten, diese Zone zu umfahren oder zu schieben.