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Radfahrverbot in Fußgängerzone und in Spielstraßen

Das gefällt mir nicht/ist ein Problem:
Konfliktzone Fußgängerbereich
Radverkehr

In diesen Bereichen hat die Priorität der  einzig beim Fußgängerschutz zu liegen. Es gilt 5 km/h Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer und Kickrollerfahrer können ihr Fahrzeug bei einer so geringen Geschwindigkeit in der Regel nicht kontrolliert fortbewegen. Also ist es ihnen zuzumuten, diese Zone zu umfahren oder zu schieben.

Neubürger
Reference No.: 2026-19185
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