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Natur im Siedlungsbereich

Natur und Umwelt

Maßnahmen zur Integration von Natur im Siedlungsbereich sollten gefördert werden. Nicht nur im städtischen Raum sondern auch im ländlichen können gut platzierte Vegetationsbereiche klimatisch positiv und Dorfbild verbessernd wirkend. Die Wirkung derartiger Maßnahmen in Bezug auf Artenvielfalt, klimatische Einflüsse und nicht zuletzt die positiven Effekte auf das Gemeinwohl sind vielfach wissenschaftlich belegt. In Zeiten einer fortschreitenden Klimaerwärmung sowie einer stark bedrohten Artenvielfalt sind auch in dörflichen Gegenden Maßnahmen zur Verbesserung von Klima, Naturschutz und menschlichem Wohlbefinden dringend erforderlich.

 

Gefördert werden sollten beispielsweise folgende Maßnahmen:

Dach- & Fassadenbegrünung, Anlage von Staudenbeeten, Anlage von Blühstreifen & Magerrasen, Dorftypische Bepflanzung, Pflanzung von Bäumen, insbesondere Streuobstgehölzen und Hecken.

 

Bei allen Förderungen im Bereich des Aus-, Um- und Neubaus von Gebäuden sollten Zuwendungen nur im Rahmen einer nachgewiesenen ökologischen Vertretbarkeit erteilt werden. Die Integration von Gebäudebegrünung sollte in jedem Fall geprüft werden.

 

Geförderte Projekte im Bereich der Freiraumplanung (Dorfplätze, Parkplätze, Rad- und Fußwege) sollten großteilig ohne Flächenversiegelung auskommen. Begeh- und befahrbare Flächen sollten soweit möglich in wassergebundener Art- und Weise ausgeführt werden. Die Nutzung regionaler Baustoffe ist vorzuziehen werden.

 

Die Fll-Richtlinien (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) sollten in den genannten Bereichen Ausschreibungsgrundlage sein.

 

 

 

Hanneu
Reference No.: 2022-07448
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