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Stadtmauer mit Grabenzone freihalten

Ich rege an, den Grabenreich Mühlenturm bis zum Eckturm in westlicher Richtung mit Blick auf die Stadtmauer freizuhalten und auf jegliche dauerhaften baulichen Elemente oder Staudenrabatte zu verzichten, um den Anblick nicht zu stören. Eine begrenzte temporäre Nutzung im Rahmen eines Events oder eine Kunstinstallation soll jedoch möglich bleiben. Das Zins-Kunstwerk ist wegen seiner filigranen Optik Okay.

Die vorhandenen Stehlen sind Bestandteil der alle zwei Jahre stattfindenden „Kreislauf-Ausstellungen. Dafür sollte diese auch weiterhin zur Verfügung stehen. Sehr gut wäre es, wenn während solcher Außen-Ausstellungen an den angedachten Infopoints Informationen zu der laufenden Ausstellung abgerufen werden könnten.

Baumatt
Reference No.: 2026-19374
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