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Bei einer Fußgängerzone Große Straße ist eine aktuelle Verkehrsuntersuchung im Ortskern Kranenburg zwingend notwendig

Große Straße

Bereits bei der letzten großen Verkehrsuntersuchung in der Gemeinde Kranenburg  im Jahre 1991 wurde auf den hohen KFZ Anteil am Durchgangsverkehr im Ortskern Kranenburg hingewiesen. Die zu dieser Zeit bereits vorhandene B9n in der Niederung wurde kaum benutzt.

An dieser Situation hat sich bisher nicht viel verändert, denn lediglich ungefähr 9.000 KFZ benutzen täglich die B9n in beiden Richtungen - Stand 2020. Ungefähr 10.000 KFZ benutzen Nimweger Straße und Klever Straße täglich - siehe IVV Gutachten 2015. Dies führt insbesondere im Ortskern zu erhöhten Lärmbelästigungen.

Der Grenzübergang Hettsteeg wurde geöffnet und seitdem hat der Verkehr und die Lärmbelästigung in den Wohngebieten Hettsteeg, Elsendeich, Galgensteeg, Neuenhof extrem zugenommen. Hinzu kommt, dass der Durchgangsverkehr  Richtung Niederlande die Nordumgebung nicht benutzt.

Im BSV Gutachten von 1991 wurde neben der Nordumgebung des Ortskerns unter anderem empfohlen: -  Tempo-30 Zonen im Ortskern Kranenburg - u.a. Waldstraße, Hettsteeg, Galgensteeg, Neuenhof, Drüller Weg, Elsendeich -   Öffnung der Bundesbahnladestraße für den öffentlichen Verkehr (als südliche Umgehung)

Vor Umgestaltung der Großen Straße als Fußgängerzone ist eine aktuelle Verkehrsuntersuchung im Ortskern Kranenburg zwingend notrwendig.

Quellen: BSV Verkehrsuntersuchung 1991, Reinhold Baier, Büro für Stadt- und Verkehrsplanung - Archiv Kranenburg

BASt - Automatische Verkehrszaählungen Bundesstraßen, Autobahnen im Internet

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Michael Thelosen
Reference No.: 2023-10998
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